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Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland?
Wachstumschancengesetz: was sich nun für Unternehmen ändert
Seit dem 28.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Dieses enthält in erster Linie steuerliche Entlastungen und soll Unternehmen wettbewerbsfähiger machen sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Außerdem wird durch die verpflichtende Verwendung einer eRechnung im B2B-Bereich der Abbau von Bürokratie angestrebt. Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen finden Sie im folgenden Beitrag.
Steuerrecht
Gewinnabführungsverträge prüfen: Jetzt dynamischer Verweis erforderlich
Bereits in den letzten Jahren führte die Formulierung von Ergebnisabführungsverträgen zu erheblichen Verwerfungen zwischen Finanzverwaltung, Gerichten und Gesetzgeber. Hintergrund war die Tatsache, dass der § 302 des Aktiengesetzes (AktG) dahin geändert worden war, dass mit Wirkung ab 2007 ein Absatz 4 eingefügt wurde. Zum 01.01.2021 jedoch wurde § 302 AktG wiederum geändert.