Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wegfall des Gewerbeverlusts beim Tod eines Mitunternehmers: Keine Ausnahmen bei der Verlustverrechnung

Das FG Niedersachsen bestätigt die strenge Dogmatik – praktische Hinweise für Unternehmen

Ausgangspunkt: Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?

Verluste einer Personengesellschaft (z.B. KG, OHG) werden regelmäßig anteilig den Mitunternehmern zugeordnet und können grundsätzlich mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Doch beim Tod eines Gesellschafters entsteht oft die Frage, ob der entsprechende Anteil am gewerbesteuerlichen Verlustvortrag auf die Erben übergeht – etwa, wenn Ehepartner oder Kinder Nachfolger werden. Gerade für mittelständische Gesellschaften mit familiärer Prägung ist dies von großer praktischer Relevanz.

Klare Linie des FG Niedersachsen

Mit Urteil vom 4. Juli 2024 (9 K 309/21) hat das FG Niedersachsen die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Stirbt ein Mitunternehmer, wird der auf ihn entfallende Gewerbeverlustanteil nicht auf die Erben „vererbt“, sondern geht steuerlich unter. Maßgeblich für die Anerkennung des Vortrags ist allein die persönliche Identität – Nicht der Anteil, sondern der jeweilige Gesellschafter als natürliche Person ist entscheidend. Die Nachfolge im Unternehmen, auch im Wege der Erbfolge, bewirkt damit keinen Fortbestand der Verlustnutzungsmöglichkeit.

Kein Ausweg durch Zweckauslegung oder körperschaftsteuerliche Vorschriften

Das Gericht erteilte sowohl einer „teleologischen Reduktion“ als auch der Berufung auf körperschaftsteuerliche Verlustnutzungsregeln eine Absage. Weder die Sinn- und Zweckauslegung, noch ein Verweis auf entsprechende Ausnahmeregelungen für Kapitalgesellschaften wie § 8c oder § 8d KStG führen zu einem anderen Ergebnis. Diese Vorschriften sind ausdrücklich auf Kapitalgesellschaften zugeschnitten und finden auf Personengesellschaften keine Anwendung. Für ein Abweichen fehlt – nach Ansicht des Gerichts – zudem eine ausreichende rechtliche Vergleichbarkeit und eine planwidrige Gesetzeslücke.

Was heißt das für die Praxis?

  • Gewerbeverluste sind personengebunden und gehen beim Tod des Gesellschafters verloren.
  • Eine Verlustverrechnung durch Erben für „geerbte“ Anteile ist nach aktueller Rechtslage ausgeschlossen.
  • Mittelständische Gesellschaften sollten dies in der Nachfolge- und Übergabeplanung stets berücksichtigen und frühzeitig handeln.
  • Gestaltungen zur Nutzung offener Verluste müssen unter Umständen schon zu Lebzeiten des Gesellschafters erfolgen.
  • Das FG Niedersachsen hat die Revision zugelassen. Ob der BFH eine Änderung bringt, ist mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung jedoch wenig wahrscheinlich.

Fazit: Planung ist entscheidend

Die Rechtsprechung verlangt eine vorausschauende Planung – offene Verluste sollten im Vorfeld eines Generationswechsels gezielt betrachtet werden. Ein späterer Übertrag auf Erben oder Nachfolger ist nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Bei Fragen zur Nachfolgeplanung, Verlustverrechnung und Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen