Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wegfall des Gewerbeverlusts beim Tod eines Mitunternehmers: Keine Ausnahmen bei der Verlustverrechnung

Das FG Niedersachsen bestätigt die strenge Dogmatik – praktische Hinweise für Unternehmen

Ausgangspunkt: Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?

Verluste einer Personengesellschaft (z.B. KG, OHG) werden regelmäßig anteilig den Mitunternehmern zugeordnet und können grundsätzlich mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Doch beim Tod eines Gesellschafters entsteht oft die Frage, ob der entsprechende Anteil am gewerbesteuerlichen Verlustvortrag auf die Erben übergeht – etwa, wenn Ehepartner oder Kinder Nachfolger werden. Gerade für mittelständische Gesellschaften mit familiärer Prägung ist dies von großer praktischer Relevanz.

Klare Linie des FG Niedersachsen

Mit Urteil vom 4. Juli 2024 (9 K 309/21) hat das FG Niedersachsen die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Stirbt ein Mitunternehmer, wird der auf ihn entfallende Gewerbeverlustanteil nicht auf die Erben „vererbt“, sondern geht steuerlich unter. Maßgeblich für die Anerkennung des Vortrags ist allein die persönliche Identität – Nicht der Anteil, sondern der jeweilige Gesellschafter als natürliche Person ist entscheidend. Die Nachfolge im Unternehmen, auch im Wege der Erbfolge, bewirkt damit keinen Fortbestand der Verlustnutzungsmöglichkeit.

Kein Ausweg durch Zweckauslegung oder körperschaftsteuerliche Vorschriften

Das Gericht erteilte sowohl einer „teleologischen Reduktion“ als auch der Berufung auf körperschaftsteuerliche Verlustnutzungsregeln eine Absage. Weder die Sinn- und Zweckauslegung, noch ein Verweis auf entsprechende Ausnahmeregelungen für Kapitalgesellschaften wie § 8c oder § 8d KStG führen zu einem anderen Ergebnis. Diese Vorschriften sind ausdrücklich auf Kapitalgesellschaften zugeschnitten und finden auf Personengesellschaften keine Anwendung. Für ein Abweichen fehlt – nach Ansicht des Gerichts – zudem eine ausreichende rechtliche Vergleichbarkeit und eine planwidrige Gesetzeslücke.

Was heißt das für die Praxis?

  • Gewerbeverluste sind personengebunden und gehen beim Tod des Gesellschafters verloren.
  • Eine Verlustverrechnung durch Erben für „geerbte“ Anteile ist nach aktueller Rechtslage ausgeschlossen.
  • Mittelständische Gesellschaften sollten dies in der Nachfolge- und Übergabeplanung stets berücksichtigen und frühzeitig handeln.
  • Gestaltungen zur Nutzung offener Verluste müssen unter Umständen schon zu Lebzeiten des Gesellschafters erfolgen.
  • Das FG Niedersachsen hat die Revision zugelassen. Ob der BFH eine Änderung bringt, ist mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung jedoch wenig wahrscheinlich.

Fazit: Planung ist entscheidend

Die Rechtsprechung verlangt eine vorausschauende Planung – offene Verluste sollten im Vorfeld eines Generationswechsels gezielt betrachtet werden. Ein späterer Übertrag auf Erben oder Nachfolger ist nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Bei Fragen zur Nachfolgeplanung, Verlustverrechnung und Gestaltungsmöglichkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen