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Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
Verkehrsrecht
Verloren im Schilderwald
Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.