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Verkehrsrecht Verloren im Schilderwald

Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.

Für die Zeit der Kontrolle wird eine Klapptafel eingesetzt, welche gleich drei Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche anzeigt. Zuoberst befindet sich ein Verkehrszeichen, welches eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h zeigt. Darunter folgt unmittelbar das Verkehrszeichen, welches ein Überholverbot für Pkw regelt. Abschließend befindet sich unter diesen beiden Schildern das Zusatzzeichen für LKW und Busse.

Mit Hilfe dieser Klapptafeln soll die Geschwindigkeit der zu kontrollierenden LKW gedrosselt werden. Als Autofahrer geht man hier deshalb schnell davon aus, dass die aufgestellten Verkehrszeichen für PKW nicht gelten.

Tatsächlich aber beziehen sich Zusatzzeichen aber nur auf das Verkehrszeichen, welches sich unmittelbar darüber befindet. Hier dürfen also Busse und LKW nicht mehr überholen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung dagegen bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge. Dies hat in vielen Fällen für Missverständnisse gesorgt, weil die gesamte Schildertafel als lediglich für Lkw und Busse geltend eingeordnet wird.

„Das Verkehrsschild lässt die gebotene Klarheit im Sinne einer sofortigen Verständlichkeit vermissen“ so Markus Kaczenski, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei ALEX Rechtsanwälte. „Ein Irrtum der Verkehrsteilnehmer kommt sehr häufig vor. Diese Fehlvorstellung ist auch nicht fernliegend. Zumal eine visuell eindeutige Trennung betreffend die für alle Verkehrsteilnehmer geltende Regel und die nur für Lkw und Busse vorgenommene Einschränkung auf einen Blick nicht ersichtlich ist. Daher sind Irrtümer vorprogrammiert. Nach aktuell ergangenem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 2 Ss-OWi 1228/20) ist dieser Irrtum für Pkw-Fahrer allerdings vermeidbar und die unmittelbar vor Ort durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, die regelmäßig zu empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten führen, rechtmäßig.

Es bedarf daher dringend einer klareren Regelung der Verkehrszeichen, um weitere Verunsicherungen auf der viel genutzten A3 zu vermeiden. Den Verkehrsteilnehmern ist zur erhöhten Vorsicht zu raten.

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Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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