Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht Verloren im Schilderwald

Immer wieder kommt es auf der A3 in Richtung Frankfurt zu Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Höhe der Gaststätte Theißtal bei Niedernhausen. Dazu werden temporär Verkehrsschilder genutzt, um die Geschwindigkeit von 100 auf 80 und schließlich 60 km/h zu reduzieren. Diese Schilder sind für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unübersichtlich und wenig verständlich.

Für die Zeit der Kontrolle wird eine Klapptafel eingesetzt, welche gleich drei Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche anzeigt. Zuoberst befindet sich ein Verkehrszeichen, welches eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h zeigt. Darunter folgt unmittelbar das Verkehrszeichen, welches ein Überholverbot für Pkw regelt. Abschließend befindet sich unter diesen beiden Schildern das Zusatzzeichen für LKW und Busse.

Mit Hilfe dieser Klapptafeln soll die Geschwindigkeit der zu kontrollierenden LKW gedrosselt werden. Als Autofahrer geht man hier deshalb schnell davon aus, dass die aufgestellten Verkehrszeichen für PKW nicht gelten.

Tatsächlich aber beziehen sich Zusatzzeichen aber nur auf das Verkehrszeichen, welches sich unmittelbar darüber befindet. Hier dürfen also Busse und LKW nicht mehr überholen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung dagegen bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge. Dies hat in vielen Fällen für Missverständnisse gesorgt, weil die gesamte Schildertafel als lediglich für Lkw und Busse geltend eingeordnet wird.

„Das Verkehrsschild lässt die gebotene Klarheit im Sinne einer sofortigen Verständlichkeit vermissen“ so Markus Kaczenski, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei ALEX Rechtsanwälte. „Ein Irrtum der Verkehrsteilnehmer kommt sehr häufig vor. Diese Fehlvorstellung ist auch nicht fernliegend. Zumal eine visuell eindeutige Trennung betreffend die für alle Verkehrsteilnehmer geltende Regel und die nur für Lkw und Busse vorgenommene Einschränkung auf einen Blick nicht ersichtlich ist. Daher sind Irrtümer vorprogrammiert. Nach aktuell ergangenem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 2 Ss-OWi 1228/20) ist dieser Irrtum für Pkw-Fahrer allerdings vermeidbar und die unmittelbar vor Ort durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen, die regelmäßig zu empfindlichen Bußgeldern und Fahrverboten führen, rechtmäßig.

Es bedarf daher dringend einer klareren Regelung der Verkehrszeichen, um weitere Verunsicherungen auf der viel genutzten A3 zu vermeiden. Den Verkehrsteilnehmern ist zur erhöhten Vorsicht zu raten.

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen