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Kein Werk der angewandten Kunst
BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 16/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die ikonischen Birkenstock-Sandalen keinen Schutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG genießen. Damit bleibt es beim zeitlich beschränkten Schutz über das Designrecht – ein Dämpfer für Unternehmen, die mit dem Urheberrecht strategisch gegen Nachahmer vorgehen wollen.

Markenschutz
"ES6" ist leicht mit "S6" zu verwechseln
Audi klagte erfolgreich gegen die Werbung eines chinesischen Autoherstellers

Juristische NEWS Slowenien
Was ist mit dem Schutz Ihrer Marke nach dem Brexit passiert?
Anfang des Jahres ist Großbritannien offiziell aus der Europäischen Union ausgetreten, was auch den Schutz der Marken in Großbritannien betrifft. Der Schutz wird durch die Eintragung der Marke bei dem EUIPO Amt gewährleistet. Ist Ihre eingetragene Marke in Großbritannien also auch nach dem Brexit geschützt?

UK-Marke und EU-Marke
Auswirkungen des Brexits auf meine europäischen Markenrechte
Bis zum Brexit war für jeden Markeninhaber klar, dass eine beim EUIPO eingetragene Marke ihren Schutz auch in UK entfaltet, als einem der bis dato 28 Mitgliedstaaten der EU. Seit dem 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich (Großbritannien) nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Inhaber von europäischen Markenrechten beim EUIPO stellen sich zu Recht die Frage, ob ihre Marke weiterhin Markenschutz in UK entfaltet.