Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Markenschutz "ES6" ist leicht mit "S6" zu verwechseln

Audi klagte erfolgreich gegen die Werbung eines chinesischen Autoherstellers

Der chinesische Autohersteller Nio wirbt auf seiner Internetseite für zwei E-Fahrzeugmodelle, die er bald auch in Deutschland verkaufen möchte, mit dem Zusatz "ES6" und "ES8". Das rief den deutschen Konkurrenten Audi auf den Plan, der auf den Markenschutz für seine Modelle "S6" und "S8" pochte. Audi zog vor Gericht und verlangte, die Werbung von Nio zu verbieten: Verbraucher könnten die Bezeichnungen von Nio mit seinen geschützten Marken verwechseln.

Das Landgericht München I sah ebenfalls eine Verwechslungsgefahr und entschied den Markenrechtsstreit zu Gunsten von Audi (1 HK O 13543/21). Nio dürfe seine Fahrzeugmodelle nicht mehr mit den Zusätzen "ES6" und "ES8" bewerben, so das Landgericht. Zwar weiche die Nio-Typenbezeichnung durch den Buchstaben "E" von den geschützten Markenzeichen "S6" und "S8" ab. Dieser Buchstabe reiche aber nicht aus, um die Nio-Automodelle von den Audi-Automodellen ausreichend zu unterscheiden.

Wenn man die Typenbezeichnungen ausspreche, seien sie im Klang sehr ähnlich. Vor allem sei jedoch der Buchstabe "E" als Abkürzung für "Elektro" oder "elektronisch" sozusagen allgegenwärtig, auch und gerade im Automobilbereich. Kraftfahrzeuge mit Elektromotor würden meistens kurz als "E-Auto" bezeichnet. Deshalb dürften viele Verbraucher — und mögliche Kunden von Audi — "ES6" nur als Hinweis auf den Motortyp verstehen. Sie könnten annehmen, der "ES6" sei die Elektroversion des "S6", werde also auch von Audi produziert.

Die Verwechslungsgefahr werde nicht dadurch ausgeräumt, dass die beiden Nio-Fahrzeuge SUV-Modelle seien (Stadtgeländewagen mit erhöhter Bodenfreiheit) und die Audi-Modelle Limousinen. Auch dass der Firmenname Nio in der Reklame zu sehen sei, ändere nichts an der Verwechslungsgefahr. Denn in der Automobilbranche würden Typenbezeichnungen wie eigenständige Marken angesehen. (Nio hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.)

Quelle: onlinurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
6. Juni 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen