Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Markenschutz "ES6" ist leicht mit "S6" zu verwechseln

Audi klagte erfolgreich gegen die Werbung eines chinesischen Autoherstellers

Der chinesische Autohersteller Nio wirbt auf seiner Internetseite für zwei E-Fahrzeugmodelle, die er bald auch in Deutschland verkaufen möchte, mit dem Zusatz "ES6" und "ES8". Das rief den deutschen Konkurrenten Audi auf den Plan, der auf den Markenschutz für seine Modelle "S6" und "S8" pochte. Audi zog vor Gericht und verlangte, die Werbung von Nio zu verbieten: Verbraucher könnten die Bezeichnungen von Nio mit seinen geschützten Marken verwechseln.

Das Landgericht München I sah ebenfalls eine Verwechslungsgefahr und entschied den Markenrechtsstreit zu Gunsten von Audi (1 HK O 13543/21). Nio dürfe seine Fahrzeugmodelle nicht mehr mit den Zusätzen "ES6" und "ES8" bewerben, so das Landgericht. Zwar weiche die Nio-Typenbezeichnung durch den Buchstaben "E" von den geschützten Markenzeichen "S6" und "S8" ab. Dieser Buchstabe reiche aber nicht aus, um die Nio-Automodelle von den Audi-Automodellen ausreichend zu unterscheiden.

Wenn man die Typenbezeichnungen ausspreche, seien sie im Klang sehr ähnlich. Vor allem sei jedoch der Buchstabe "E" als Abkürzung für "Elektro" oder "elektronisch" sozusagen allgegenwärtig, auch und gerade im Automobilbereich. Kraftfahrzeuge mit Elektromotor würden meistens kurz als "E-Auto" bezeichnet. Deshalb dürften viele Verbraucher — und mögliche Kunden von Audi — "ES6" nur als Hinweis auf den Motortyp verstehen. Sie könnten annehmen, der "ES6" sei die Elektroversion des "S6", werde also auch von Audi produziert.

Die Verwechslungsgefahr werde nicht dadurch ausgeräumt, dass die beiden Nio-Fahrzeuge SUV-Modelle seien (Stadtgeländewagen mit erhöhter Bodenfreiheit) und die Audi-Modelle Limousinen. Auch dass der Firmenname Nio in der Reklame zu sehen sei, ändere nichts an der Verwechslungsgefahr. Denn in der Automobilbranche würden Typenbezeichnungen wie eigenständige Marken angesehen. (Nio hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.)

Quelle: onlinurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
6. Juni 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen