Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Markenschutz "ES6" ist leicht mit "S6" zu verwechseln

Audi klagte erfolgreich gegen die Werbung eines chinesischen Autoherstellers

Der chinesische Autohersteller Nio wirbt auf seiner Internetseite für zwei E-Fahrzeugmodelle, die er bald auch in Deutschland verkaufen möchte, mit dem Zusatz "ES6" und "ES8". Das rief den deutschen Konkurrenten Audi auf den Plan, der auf den Markenschutz für seine Modelle "S6" und "S8" pochte. Audi zog vor Gericht und verlangte, die Werbung von Nio zu verbieten: Verbraucher könnten die Bezeichnungen von Nio mit seinen geschützten Marken verwechseln.

Das Landgericht München I sah ebenfalls eine Verwechslungsgefahr und entschied den Markenrechtsstreit zu Gunsten von Audi (1 HK O 13543/21). Nio dürfe seine Fahrzeugmodelle nicht mehr mit den Zusätzen "ES6" und "ES8" bewerben, so das Landgericht. Zwar weiche die Nio-Typenbezeichnung durch den Buchstaben "E" von den geschützten Markenzeichen "S6" und "S8" ab. Dieser Buchstabe reiche aber nicht aus, um die Nio-Automodelle von den Audi-Automodellen ausreichend zu unterscheiden.

Wenn man die Typenbezeichnungen ausspreche, seien sie im Klang sehr ähnlich. Vor allem sei jedoch der Buchstabe "E" als Abkürzung für "Elektro" oder "elektronisch" sozusagen allgegenwärtig, auch und gerade im Automobilbereich. Kraftfahrzeuge mit Elektromotor würden meistens kurz als "E-Auto" bezeichnet. Deshalb dürften viele Verbraucher — und mögliche Kunden von Audi — "ES6" nur als Hinweis auf den Motortyp verstehen. Sie könnten annehmen, der "ES6" sei die Elektroversion des "S6", werde also auch von Audi produziert.

Die Verwechslungsgefahr werde nicht dadurch ausgeräumt, dass die beiden Nio-Fahrzeuge SUV-Modelle seien (Stadtgeländewagen mit erhöhter Bodenfreiheit) und die Audi-Modelle Limousinen. Auch dass der Firmenname Nio in der Reklame zu sehen sei, ändere nichts an der Verwechslungsgefahr. Denn in der Automobilbranche würden Typenbezeichnungen wie eigenständige Marken angesehen. (Nio hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.)

Quelle: onlinurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
6. Juni 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen