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Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.
Solwenien
Das Šutar-Gesetz wurde beschlossen: Der Beweisverwertungsausschluss bleibt bestehen, während polizeiliche Befugnisse mit Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre ausgeweitet werden (SVN)
Das sogenannte „Šutar-Gesetz“ hat eine intensive öffentliche Debatte ausgelöst, da es die Frage aufwirft, wo die Grenze zwischen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und übermäßigen Eingriffen in die Privatsphäre zu ziehen ist. Nachfolgend stellen wir kurz dar, was der Gesetzgeber ursprünglich vorgeschlagen hat, welche umstrittenen Lösungen in der Folge aufgegeben wurden und welche – trotz Kritik – dennoch beibehalten worden sind.