Alle Beiträge zum Stichwort: Satzung
Hochwasser
Haftet die Gemeinde, wenn der Keller überflutet ist?
Der BGH hat entschieden, dass Gebäudebesitzer gegenüber der Gemeinde keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine Überflutung ihres Tiefgeschosses durch den Einbau einer Rückstausicherung hätte verhindert werden können. Dies zumindest dann, wenn sie zum Einbau einer solchen Sicherung nach der Ortssatzung verpflichtet gewesen wären.
Gesellschaftsrecht
Die Einberufung einer Versammlung (B.V.)
In der Satzung einer niederländischen haftungsbeschränkten Gesellschaft, der B.V., steht, wer eine Gesellschafterversammlung berufen kann. In manchen Fällen ist das nur die Geschäftsführung. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsführung die Versammlung nicht berufen möchte. Für den Fall kann die Satzung weitere Möglichkeiten bieten.