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Strafrecht
„Verpisst euch!“: Beleidigung Ja oder nein?
Mit der Frage, ob die Aufforderung „Verpisst euch!“ eine Beleidung darstellt, hatte sich das Amtsgericht Dortmund (Urt. v. 04.02.2020 – 767 Ls-600 Js 445/19) zu beschäftigen. Das Amtsgericht sagt:
Eigentumswohnung
Abfallcontainer werten gehobene Eigentumswohnung nicht ab
Wird in der Nähe einer gehobenen Neubauwohnung eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet, haben die Käufer der Wohnung keinen Schadenersatzanspruch wegen hierdurch entstehender Beeinträchtigungen.