Alle Beiträge zum Stichwort: Verfügung

Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Vermögensverfügungen Zugewinngemeinschaft
Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, z.B. beim Grundstücksverkauf, bedürfen der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Formbedürftigkeit bei Grundstücksverträgen
Änderung Grundstückskaufvertrag
Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Etwas anderes kann gelten, wenn sich nach Beurkundung Änderungen ergeben.