Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
 
Sanierungsmoderation vor der Insolvenz

Sanierungsmoderation im Mittelstand

Die Sanierungsmoderation: Hilfe zur Insolvenzvermeidung

Ihr Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation und läuft Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Noch verfügen Sie über finanzielle Mittel, die zur Befriedigung von Gläubigern eingesetzt werden können. Höchste Zeit, Klarheit über einen Schritt zu gewinnen, der Ihnen unerwartete Handlungsspielräume eröffnet: die Sanierungsmoderation.

Seit dem 01.01.2021 schafft das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine neue Möglichkeit, Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren – mithilfe einer freiwilligen, außergerichtlichen Sanierungsmoderation nach §94 ff StaRUG. Ein Vorgang, der für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten angeordnet wird und zum Ziel hat, einen für Ihr Unternehmen attraktiven Sanierungsvergleich zu erwirken. Zur Einleitung ist beim zuständigen Restrukturierungsgericht ein entsprechender Antrag zu stellen sowie ein Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.

Der Sanierungsmoderator: Vermittler im engsten Gläubigerkreis

Zentrale Figur einer Sanierungsmoderation ist der vom Gericht ohne öffentliche Bekanntmachung bestellte Sanierungsmoderator. Dieser ist eine von Schuldner und Gläubigern unabhängige Person, die auch vom Unternehmer vorgeschlagen werden kann und bei grundsätzlicher Eignung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Gericht bestellt wird. Seine wesentlichen Aufgaben:

  • vorbereitende Unterstützung bei der Auswahl der für eine Sanierung wichtigen Gläubiger

  • konstruktive Interessenvermittlung zwischen Schuldner und Gläubigern

  • überzeugende Darlegung, dass ein Sanierungsvergleich für die Gläubiger mit geringeren Verlusten verbunden wäre, als eine Insolvenz des Unternehmens

Während seiner dreimonatigen Bestellungszeit berichtet der Sanierungsmoderator monatlich an das Gericht über den Status der Moderation. Bei Bedarf und bei Einverständnis der beteiligten Parteien kann die Bestellungszeit auf Antrag des Moderators um weitere drei Monate verlängert werden.

Der Sanierungsvergleich: Zwei Vorteile machen diese Lösung so attraktiv

Einigungsmöglichkeit ohne Zwang

Durch die Vermittlung des Sanierungsmoderators kann ohne Zwang und Bevormundung eine Lösung herbeigeführt werden, die im Interesse aller Beteiligten ist.

Hoher Anfechtungsschutz

Auf Antrag des Schuldners kann der Vergleich gerichtlich bestätigt werden (§ 97 Abs. 1 StaRUG), wodurch die Beteiligten einen Anfechtungsschutz in einer späteren Insolvenz des Schuldners genießen (§ 90 Abs. 1 StaRUG).

Sanierungskompetenz an Ihrer Seite: DIRO

Nutzen Sie die Möglichkeiten dieses Verfahrens und lassen Sie sich von uns beraten. Als europaweit tätige Fachanwälte auf den Rechtsgebiet der Sanierung bringen wir für Sie unsere ganze Erfahrung aus der Arbeit mit Kunden des Mittelstands ein.

Wir begleiten Sie gern auf dem Weg der Sanierungsmoderation zu Ihrem individuellen Sanierungsvergleich und stehen Ihnen jederzeit mit Spezialisten aus unserem Kompetenzcenter Sanierung und Insolvenz zur Verfügung.

DIRO BUSINESS ist eine Dachmarke für selbstständige und wirtschaftlich unabhängige Kanzleien des DIRO Netzwerkes.

Produkt veröffentlicht am 27. August 2021
Stichworte zu diesem Produkt
Dieses Produkt teilen