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Wichtige gesetzliche Neuerungen in Polen (April 2026)

Im April wurden Änderungen an dem Gesetz über den Handel mit Gütern, Technologien und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung für die Staatssicherheit sowie die Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit – einer aus sicherheitspolitischer und geopolitischer Sicht entscheidenden Rechtsvorschrift – sowie an dem Gesetz über die Ausübung von Geschäftstätigkeiten im Bereich der Herstellung und des Handels von Explosivstoffen, Waffen, Munition sowie Produkten und Technologien für militärische oder polizeiliche Zwecke vorgenommen.

Ebenfalls in diesem Monat erfolgten Änderungen des Energiegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, die auf zentrale Ziele für das Funktionieren des polnischen Energiemarktes ausgerichtet sind, insbesondere in Bezug auf:

a. die Regelungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Stromnetz,

b. die Stärkung der Position der Verbraucher auf dem Strommarkt,

c. die Straffung des Planungsprozesses für den Ausbau der Stromnetze (Übertragungs- und Verteilnetze) und der Zeitpläne für Netzanschlüsse bei gleichzeitiger Optimierung der mit dem Netzanschluss verbundenen Kosten und Aufwendungen.

Zudem wurden in diesem Monat Vorschriften des Gesetzes über Investmentfonds und die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie des Gesetzes über den Handel mit Finanzinstrumenten geändert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Tätigkeit nicht-öffentlicher geschlossener Investmentfonds (FIZ) zu deregulieren und zu vereinfachen, indem die Möglichkeit wieder eingeführt wird, Investmentzertifikate nicht-öffentlicher FIZ außerhalb des polnischen Zentralverwahrers (KDPW) zu registrieren. Eine Registrierung beim KDPW bleibt nur für öffentliche FIZ obligatorisch. Die registerführende Stelle ist verpflichtet, das Register elektronisch zu führen und Daten zu den Zertifikaten sowie zu erfüllten oder fälligen Verpflichtungen an das KDPW zu übermitteln. Eine Änderung des Registrierungssystems (z. B. vom KDPW zu einem separaten Register) bedarf der Zustimmung der Anlegerversammlung.

Der Gesetzgeber hat eine wesentliche Änderung des Gesetzes über die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde sowie einiger anderer Gesetze verabschiedet, durch die der Behörde neue Befugnisse eingeräumt werden. Die Änderung stärkt die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde, um eine wirksamere und effizientere Durchsetzung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten – insbesondere im Hinblick auf die unzulässige Ersetzung von Arbeitsverhältnissen durch zivilrechtliche Verträge. Parallel zu den Änderungen am Gesetz über die Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde wurden unter anderem auch Änderungen an der Zivilprozessordnung und am Arbeitsgesetzbuch vorgenommen (einschließlich einer Erhöhung der Geldbußen bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte).

In diesem Monat wurde das Gesetz zur Daten-Governance veröffentlicht; es dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Data Governance Act oder DGA). Der DGA trat am 23. Juni 2022 in Kraft und ist seit dem 24. September 2023 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Diese neue Rechtsvorschrift ergänzt die genannte Verordnung in Bereichen, in denen der EU-Gesetzgeber den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum bei der Gestaltung des institutionellen, organisatorischen und regulatorischen Rahmens für die Anwendung der DGA-Bestimmungen eingeräumt hat.

Im April trat ein Gesetz in Kraft, das den Präsidenten der Republik Polen zur Ratifizierung des am 19. September 2025 in Warschau unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Polen und der Republik Indonesien über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen ermächtigt. Das Abkommen regelt die Rechtshilfe bei strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren; es erstreckt sich jedoch nicht auf Auslieferungen, die Übertragung von Strafverfahren, die Überstellung verurteilter Personen zum Strafvollzug oder die Vollstreckung von Strafurteilen. Es handelt sich um ein dringend benötigtes Abkommen, da es derzeit keine bilateralen Regelungen für die polnisch-indonesische Zusammenarbeit in Strafverfahren gibt und alle Ersuchen (von beiden Seiten) ausschließlich auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und gutem Willen bearbeitet werden.

Schließlich wurden Änderungen am Luftfahrtgesetz sowie an weiteren Rechtsvorschriften vorgenommen, um die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (ReFuelEU Aviation) umzusetzen. Diese Änderungen betreffen die Verwendung und Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe sowie die Schaffung eines Rechtsrahmens für die wirksame Durchsetzung der Verpflichtungen, die Luftfahrzeugbetreibern, Betreibern von EU-Flughäfen und Lieferanten von Flugkraftstoffen auferlegt wurden.

Beitrag veröffentlicht am
1. April 2026

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