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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

AP & GENERALIS

Ihre deutschgriechische Wirtschaftskanzlei in Griechenland, spezialisiert auf Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir sind ein gewachsenes Team von deutschen und griechischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Athen und Berlin, die zweisprachig in allen Bereichen des griechischen Wirtschaftsrechts beraten.
Über langjährige Kooperationen zu Steuerberatergesellschaften und Notariatskanzleien in Athen und Berlin bieten wir Ihnen als Unternehmen oder Privatperson valide und erprobte Gesamtlösungen in allen Angelegenheiten zwischen Deutschland und Griechenland.
Als aktives Mitglied in vier internationalen Netzwerken (DIRO, ETL Global, EUCONNEX, ARROWS) sind wir die richtigen Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Fragen von europa-, und weltweit tätigen Unternehmen und Privatpersonen.

Expertise:

Arbeitsrecht | Bankrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Energierecht | Erbrecht | Forderungsmanagement | Gesellschaftsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Litigation | Mergers & Acquisitions | Prozessrecht | Reiserecht | Versicherungsrecht | Wirtschaftsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch | Griechisch | Spanisch

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Dr. Nikolaos Athanassiadis

Rechtsanwalt, Dikigoros

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

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