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AP & GENERALIS

Ihre deutschgriechische Wirtschaftskanzlei in Griechenland, spezialisiert auf Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir sind ein gewachsenes Team von deutschen und griechischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Athen und Berlin, die zweisprachig in allen Bereichen des griechischen Wirtschaftsrechts beraten.
Über langjährige Kooperationen zu Steuerberatergesellschaften und Notariatskanzleien in Athen und Berlin bieten wir Ihnen als Unternehmen oder Privatperson valide und erprobte Gesamtlösungen in allen Angelegenheiten zwischen Deutschland und Griechenland.
Als aktives Mitglied in vier internationalen Netzwerken (DIRO, ETL Global, EUCONNEX, ARROWS) sind wir die richtigen Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Fragen von europa-, und weltweit tätigen Unternehmen und Privatpersonen.

Expertise:

Arbeitsrecht | Bankrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Energierecht | Erbrecht | Forderungsangelegenheiten | Gesellschaftsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Litigation | Mergers & Acquisitions | Prozessrecht | Versicherungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilrecht

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

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Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

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