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AP & GENERALIS

Ihre deutschgriechische Wirtschaftskanzlei in Griechenland, spezialisiert auf Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir sind ein gewachsenes Team von deutschen und griechischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Athen und Berlin, die zweisprachig in allen Bereichen des griechischen Wirtschaftsrechts beraten.
Über langjährige Kooperationen zu Steuerberatergesellschaften und Notariatskanzleien in Athen und Berlin bieten wir Ihnen als Unternehmen oder Privatperson valide und erprobte Gesamtlösungen in allen Angelegenheiten zwischen Deutschland und Griechenland.
Als aktives Mitglied in vier internationalen Netzwerken (DIRO, ETL Global, EUCONNEX, ARROWS) sind wir die richtigen Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Fragen von europa-, und weltweit tätigen Unternehmen und Privatpersonen.

Expertise:

Arbeitsrecht | Bankrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Energierecht | Erbrecht | Forderungsangelegenheiten | Gesellschaftsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Litigation | Mergers & Acquisitions | Prozessrecht | Versicherungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilrecht

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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