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AP & GENERALIS

Ihre deutschgriechische Wirtschaftskanzlei in Griechenland, spezialisiert auf Unternehmen und Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir sind ein gewachsenes Team von deutschen und griechischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Athen und Berlin, die zweisprachig in allen Bereichen des griechischen Wirtschaftsrechts beraten.
Über langjährige Kooperationen zu Steuerberatergesellschaften und Notariatskanzleien in Athen und Berlin bieten wir Ihnen als Unternehmen oder Privatperson valide und erprobte Gesamtlösungen in allen Angelegenheiten zwischen Deutschland und Griechenland.
Als aktives Mitglied in vier internationalen Netzwerken (DIRO, ETL Global, EUCONNEX, ARROWS) sind wir die richtigen Ansprechpartner in grenzüberschreitenden Fragen von europa-, und weltweit tätigen Unternehmen und Privatpersonen.

Expertise:

Arbeitsrecht | Bankrecht | Bau- und Immobilienrecht | Baurecht | Energierecht | Erbrecht | Forderungsangelegenheiten | Gesellschaftsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Handelsrecht | Immobilienrecht | Litigation | Mergers & Acquisitions | Prozessrecht | Versicherungsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilrecht

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

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Erbrecht, Steuerrecht, Grundstücksrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

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