Regressanspruch europaweit durchsetzen
Viele Sachbearbeiter von Sozialversicherungsträgern kennen das Problem: Bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen im europäischen Ausland kann das Einschalten von Inkassodienstleistern gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen.
In der Regel sind dies sprachliche Barrieren, unzureichende Kommunikation zu den Gegebenheiten vor Ort sowie fehlende Kostentransparenz. Kommt es zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen, muss zudem ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, was den Koordinationsaufwand in der Kommunikation zwischen den Parteien weiter erhöht.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen eine organisatorisch wie fachlich überlegene Lösung zur Durchsetzung von Regressansprüchen vorstellen. Lernen Sie unsere Lösung für die europaweite Regressdurchsetzung kennen.
Unsere Leistungen - Umfassend und transparent
Bedarfsgerechte Fallbearbeitung
Transparentes Preismodell
Korrespondenz auf Deutsch und 44 weiteren Sprachen
Hauptansprechpartner ist der betreuende Anwalt
Vertragliche Regelung zwischen allen Parteien
Digitalisierte und zertifizierte Prozesse
Datenschutzfreundliche Bearbeitung der Daten
Einheitlicher Qualitätsanspruch im Netzwerk
Spezialisierte und erfahrene Kanzleien in 29 Ländern Europas
Unser Vergütungsmodell - Zwei Phasen, doppelte Kontrolle
Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Fallbearbeitung inklusive einer Vorabprüfung der Erfolgsaussichten sowie ein transparentes Vergütungsmodell.
Phase 1: Sachverhaltsermittlung und Bewertung der Erfolgsaussichten
Diese Phase kann von uns auf Grundlage einer Pauschalvergütung übernommen werden. Die Pauschale umfasst die Untersuchung der mandatsrelevanten Informationen und Unterlagen durch einen Rechtsanwalt im Staat des zu führenden Regresses sowie eine schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache. In diesem Dokument wird eine grundsätzliche Empfehlung zu den Erfolgsaussichten der Stellung des Regressanspruchs erteilt.
Bearbeitungsphase
Pauschale Vergütung
Sachverhaltsermittlung und schriftliche Stellungnahme in Deutsch
Empfehlung zu den Erfolgsaussichten des Regressverfahrens
Phase 2: Beauftragung zur Durchsetzung des Regressanspruchs
Diese Phase kann von uns auf Basis eines Mischmodells übernommen werden, welches einen erfolgsunabhängigen Pauschalbetrag sowie einen zusätzlichen Vergütungsanteil im Erfolgsfall beinhaltet.
Der erfolgsunabhängige Pauschalbetrag berücksichtigt die unterschiedlichen Aufwände, die mit einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind. Die Höhe des Erfolgshonorars bemisst sich an den im Rahmen der Geltendmachung erzielten Beträgen – hierzu wird gemeinsam mit dem Sozialversicherungsträger zu Beginn der Kooperation ein verbindlicher Prozentsatz festgelegt.
Außergerichtliche Geltendmachung
Aufwandsbasierter reduzierter Pauschalbetrag
Ertragsbasiertes Erfolgshonorar
Gerichtliche Geltendmachung
Aufwandsbasierter erhöhter Pauschalbetrag
Ertragsbasiertes Erfolgshonorar
Das genannte Modell bezieht sich auf die Leistungen des betreuenden Anwalts im jeweiligen Land des Mandanten und versteht sich zuzüglich eventueller Auslagen wie z.B. Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten oder Übersetzungskosten.
DIRO - Kompetenz und Erfahrung
Zum Download: Unsere Leistungen für Sozialversicherungsträger
DIRO ist ein Netzwerk für selbstständige und wirtschaftlich unabhängige Kanzleien.