Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Testamentsauslegung
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten.
Matthias Allwinn · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Zahlungspflicht für den Fall der Scheidung
Ehefrau kann vom Ehemann „Abendgabe“ verlangen
Nach dem Grundsatz „Verträge sind zu halten“ muss der Ehemann nach der Scheidung der Ehefrau eine vereinbarte „Abendgabe“ zahlen, also ein Geschenk als Dank für die „erstmalige Hingabe“. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.
Klaus Frankfurth · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Umsetzung EU-Whistleblower-Richtlinie
Hinweisgeberschutzgesetz verschärft und verabschiedet
Obwohl es bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ((EU) 2019/1937) lange nach weiterer Verzögerung aussah, ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch den Bundestag am 16. Dezember verabschiedet worden. Das verabschiedete Gesetz geht über die Anforderungen der Richtlinie und über den im Juli vorgelegten Regierungsentwurf hinaus.
"Beweis des ersten Anscheins"
Haftung: Wenn der Baukran umfällt …
Ein ordnungsgemäß montierter und auf stabilem Baugrund aufgebauter Kran fällt nicht ohne Weiteres um, auch nicht bei einem Sturm. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. festgestellt.
Verwaltungsrecht (Österreich)
Neue Verfassungsbestimmung für mehr Transparenz (AT)
Durch die Veröffentlichung sämtlicher Studien, Gutachten und Umfragen, die von den mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organen in Auftrag gegeben werden, soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Das sieht Art 20 Abs 5 B-VG vor, der für diese Werke gilt, die ab dem 01.01.2023 in Auftrag gegeben werden.