Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Mieter und Vermieter
Wer zahlt, bestimmt: Zahlungswillige Mieter dürfen Anbieter und Ausgestaltung einer E-Ladestation selbst bestimmen
Vor dem Landgericht Münster (LG) stritten sich Wohnungsvermieterin und die durchaus zahlungswilligen Wohnungsmieter darum, wer das ausführende Unternehmen für die Errichtung einer Elektroladestation bestimmen dürfe.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Arbeitsunfähigkeit
NEU ab 01.01.2023: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für möglich Störfälle. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab dem 01.01.2023 verpflichtend.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Steuerrecht
0% Steuersatz für PV-Anlagen ab 01.01.2023
Für den Bereich der PV-Anlagen bringt das Jahressteuergesetz 2022 einige umfassende Änderungen mit sich. Die Neuregelungen im Überblick:
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Teilleistungen
Werkverträge: Vereinbarungen zur Fälligkeit – das ist möglich
Vor allem bei einem Werk- oder Architektenvertrag können die Parteien die gesonderte Fälligkeit von Teilleistungen vereinbaren, die nicht am Ende der Vertragsdurchführung stehen, sondern einen Zwischenerfolg darstellen.
Seyda Soydas-Bagci · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Arzthaftung
Befähigung fehlt nicht allein wegen noch ausstehender Facharztanerkennung
War ein Arzt für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt einer Gesundheitsverletzung ursächlich war (§ 630h Abs. 4 BGB). Die noch fehlende Facharztanerkennung rechtfertigt laut Oberlandesgericht (OLG) Dresden für sich genommen nicht diese Vermutung.
Dr. Marcus Hartmann · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)