Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Baurecht
Nutzungsuntersagung: Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat entschieden: Eine sog. Nutzungsuntersagungsverfügung, mehr als zwei Hunde in einer Außenzwingeranlage zu halten, ist rechtmäßig.
Seyda Soydas-Bagci · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
BFH zur Bedarfsabfindung
Bedarfsabfindung bei Scheidung nicht schenkungssteuerpflichtig
Regeln Eheleute die mit ihrer Ehe verbundenen Rechtsfolgen umfassend individuell und vereinbaren Sie für den Fall der Scheidung Zahlungen in bestimmter Höhe, unterliegen diese Zahlungen nicht der Schenkungsteuer. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Dr. Tobias Spanke · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)
Kapitalanlagerecht
Verkaufsprospekt ist kein Unternehmensdatum
Die Art und Weise der Darstellung eines Verkaufsprospekts ist nicht feststellungsfähig. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Dr. Tobias Spanke · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)
Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlegung des zuletzt ausgeübten Berufs
Die Bedeutung des Stundenplans in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Will der/die Versicherungsnehmer*in Leistungen von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer erhalten, weil er/sie seinen/ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, so hat er/sie zunächst sehr viel vorzutragen und im Streitfall auch zu beweisen. Hier kommt regelmäßig der Stundenplan ins Spiel.
Jochen Harms · rbo - Rechtsanwälte, Oldenburg (Deutschland)
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeit: Handy auf dem Oberschenkel ablegen, heißt, es zu benutzen
Wird dem Betroffenen die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons zur Last gelegt, ist entscheidend, ob er es wirklich „benutzt“ hat. Das hat das Bayrische Oberste Landesgericht (BayObLG) jetzt für das Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel bejaht.