Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Gesellschaftsrecht
Das niederländische Transparenzregister seit dem 27. September 2020
Seit dem 27. September 2020 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Eigentümer oder die Personen, die Kontrolle ausüben, über die niederländische Handelskammer in das UBO-Register einzutragen. Die Eintragung muss vor dem 27. März 2022 stattfinden.
M.W.L. (Matthijs) van Rozen · Kienhuis Legal N.V., Enschede (Niederlande)
Dr. A.S. (Arjen) Westerdijk · Kienhuis Legal N.V., Enschede (Niederlande)
Ohne Einwilligung des Jugendamts
Sorgerecht: Strafbarkeit möglich: Wenn die Mutter die minderjährige Tochter tätowiert …
Tätowieren des eigenen minderjährigen Kindes kann eine gefährliche Körperverletzung sein. So hat es jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
Klaus Frankfurth · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
WEG
Corona-Pandemie: WEG-Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz
Eine Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz der Eigentumsanlage widerspricht zumindest zu Pandemiezeiten nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Sie stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung dar. Das entschied jetzt das Amtsgericht (AG) Wedding.
Johannes Boll · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Verbraucherschutz
Neue Preisangabenverordnung (PAngV) ab Mai 2022: Änderungen bei der Angabe von Grundpreisen und der Werbung mit Preisermäßigungen
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen und nationaler Rechtsprechung hat die Bundesregierung Anfang November eine Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen, die am 28. Mai dieses Jahres in Kraft tritt.
Neue Marktüberwachungsverordnung nimmt auch Plattformbetreiber und Fulfillment-Dienstleister in die Pflicht
Am 16. Juli 2021 ist die europäische Marktüberwachungsverordnung (EU 2019/1020, "MÜ-VO") in Kraft getreten. Sie betrifft nahezu alle Non-Food-Branchen und stellt erhöhte Anforderungen an Unternehmen. Insbesondere Plattformbetreiber aber auch sogenannte „Fulfillment“-Dienstleister wie Amazons „FBA“ sehen sich mit neuen Pflichten konfrontiert. Gleichzeitig werden die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden erheblich erweitert.