Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Sozialrecht
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden.
Öncü Göksu · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Pflichtteilanspruch
Enterbter Sohn beruft sich auf „Scheinehe“ des Vaters
Mit einem etwas bizarr anmutenden Sachverhalt hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zu beschäftigen. Der enterbte Sohn machte doch tatsächlich geltend, sein Vater habe seine Lebensgefährtin nur geheiratet, um seinen Pflichtteil zu verringern.
Einkommenssteuer
Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist.
Klaus Frankfurth · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Klage gegen Volkswagen nach belgischem Recht noch bis zum 18. September 2020 möglich
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen VW in Belgien im Lichte der Entscheidungen des BGH vom 25. Februar 2020 und des EuGH vom 9. Juli 2020 Am 25. Februar 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung1 zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten VW2. Damit […]
Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht:
Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss.