Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Internetauktion
Schnäppchenjäger aufgepasst: Ein Auto ist nicht für einen Euro zu haben
Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 Euro“ tatsächlich einen Euro, führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war. Dem Interessenten steht dann kein Schadenersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags zu.
Johannes Boll · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Grundbuchrecht
Zum Erbnachweis im Grundbuchrecht
Zur Grundbuchberichtigung kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, wenn der Erblasser bei der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung unter Betreuung stand und sich aus der Betreuungsakte Zweifel an seiner Testierfähigkeit ergeben.
Reinhart Eberspächer · EBERSPÄCHER Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Böblingen (Deutschland)
Eigenverwaltung und Anfechtung: Wie verhindere ich als Gläubiger das Anfechtungsrisiko?
Ein Kunde befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und bittet Sie als Vertragspartner um Zahlungserleichterungen und damit eine Ratenzahlung
Carsten Lange · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Eigenverwaltung und Anfechtung: Wie verhindere ich als Gläubiger das Anfechtungsrisiko?
Ein Kunde befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und bittet Sie als Vertragspartner um Zahlungserleichterungen und damit eine Ratenzahlung
Carsten Lange · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Strafrecht
„Verpisst euch!“: Beleidigung Ja oder nein?
Mit der Frage, ob die Aufforderung „Verpisst euch!“ eine Beleidung darstellt, hatte sich das Amtsgericht Dortmund (Urt. v. 04.02.2020 – 767 Ls-600 Js 445/19) zu beschäftigen. Das Amtsgericht sagt: