Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Mietrecht
Eignet sich die Türnische zum Wohnen? Der Bundesgerichtshof konkretisiert, was alles zur Wohnfläche gehört!
Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden, ob es sich bei einer "Türnische" um Wohnraum handelt. Was genau zu entscheiden war, lesen Sie bei uns
Florian Ernst · Leonhard & Imig, Bergisch Gladbach (Deutschland)
Baurecht
Der versteckte Mangel – Mythos oder Wahrheit?
Was ist ein offener Mangel, was ein versteckter Mangel und wie unterscheidet sich letzterer von dem arglistig verschwiegenen Mangel? Wer trägt wann die Beweislast? Nebst unterschiedlichen Voraussetzungen liegen auch unterschiedliche Gewährleistungsfristen vor.
Wioleta Lüdecke · NAHME & REINICKE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hannover (Deutschland)
Haftung für falsche Auskünfte von Chatbots
Fehlinformation von der Künstlichen Intelligenz - Air Canada muss für falsche Auskunft des Chatbots über Rabatt geradestehen
Muss sich ein Flugunternehmen falsche Auskünfte von ihrem KI-generierten Chatbot zurechnen lassen? Während hierzulande noch kein vergleichbares Urteil existiert, musste sich in Kanada bereits ein Gericht mit dieser Rechtsfrage befassen:
Juristischer Pressedienst Dr. Graner
Strengere Vorgaben für Tech-Riesen
Digital Markets Act
Seit dem 07. März 2024 müssen die ersten Unternehmen die Vorgaben des Digital Markets Act befolgen. Dieses Gesetz schafft in der gesamten EU klare Pflichten für sog. Gatekeeper. Wenige Wochen später hat die EU-Kommission jedoch bereits die ersten Verfahren gegen Apple, Alphabet und Meta wegen möglicher DMA-Verstöße eröffnet - möglicherweise mit weitreichenden Konsequenzen.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Erbrecht
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Weder nachträgliche Testamentsvollstreckung noch nachträgliche Abänderung von Voll- zu Vorerben
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Ehegattentestament unterliegen grundsätzlich einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht einseitig abgeändert werden. Deshalb bleibt auch dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) keine andere Möglichkeit, als auf die Einhaltung der von beiden Erblassern gemeinsam getroffenen Vereinbarung zu bestehen.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)