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Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen

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Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
 

Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk

Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.

Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht und Erbrecht

Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema

Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.

Dr. Jörg Wernery · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)

14.12.2023
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Finanzverwaltung

Internationaler Informationsaustausch: Schweiz offenbart 3,6 Millionen Finanzkonten an Partnerstaaten

Die Zeiten, in denen Schweizer Bankkonten vor ausländischen Finanzverwaltungen verborgen blieben, sind schon lange vorbei. Die Schweiz hat sich mittlerweile zur Übernahme des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) sind in der Schweiz bereits am 01.01.2017 in Kraft getreten.

Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)

13.12.2023
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Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2024

Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Gegenüber der Tabelle 2023 wurden im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert.

Stefan Scheytt · Klein & Partner mbB Rechtsanwälte , Böblingen (Deutschland)

12.12.2023
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Sachbezugswerte

Amtliche Sachbezugswerte: Mahlzeiten, Unterkünfte und Wohnungen ab 2024

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an seine Belegschaft abgibt, sind - wenn das Unternehmen nicht ausnahmsweise Mahlzeiten vorrangig an Fremde verkauft - mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.

Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)

11.12.2023
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Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.

Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)

06.12.2023
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