Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Schlichtungsverfahren Schweiz
Wie ein Schlichtungsverfahren konkret abläuft (CH)
«Schlichten vor Richten» ist in der schweizerischen Streitkultur stark verankert. Grundsätzlich darf erst dann ein gerichtliches Verfahren gestartet werden, nachdem die Parteien einen Schlichtungsversuch unternommen haben. Was aber bedeutet der Gang zum Friedensrichter genau? Welche Regeln gelten, und wo liegen die Herausforderungen?
Raffael Steger · Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Luzern (Schweiz)
Praxis Kaufvertrag ohne Klausel zur Übernahme der Behandlungsdokumentation oder Patientenkartei?
Immer wieder taucht bei der Ausarbeitung von Verträgen zur Übernahme einer ärztlichen Praxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft die Frage auf, ob eine Regelung zur Übergabe der Patientenkartei wirklich notwendig ist. Manche mögen argumentieren, dass solche Klauseln die Verträge unnötig kompliziert machen und daher lieber darauf verzichten würden. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Risiken.
Thomas Oedekoven · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Versicherungsrecht
Wasserschäden im Keller: Versicherungsdeckung
Wasser im Keller kann für Hauseigentümer:innen zu einer echten Herausforderung werden, insbesondere wenn es um die Frage geht, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. In Deutschland ist die Versicherungsdeckung für Wasserschäden im Keller eine wichtige Angelegenheit, die oft Fragen aufwirft.
Marcus Hennig · NAHME & REINICKE Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hannover (Deutschland)
Arbeitsrecht
Kündigung und Depression! In diesem speziellen Fall wäre eine Offenlegung der persönlichen Daten von Vorteil gewesen.
„Definiert man den Zustand des Irrseins medizinisch und nicht bösartig, dann kann man landläufig sagen, dass das Wesen eines Irren ist, nicht zu erkennen, dass er irre ist." Was es mit diesem Satz auf sich hat, lesen Sie bei uns
Andreas Maria Klein · Leonhard & Imig, Bergisch Gladbach (Deutschland)