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Regressanspruch europaweit durchsetzen

Unsere Leistungen für Sozialversicherungsträger
Regressansprüche durchsetzen. Europaweit.
 

Europaweite Regressdurchsetzung - kompetent statt kompliziert

Viele Sachbearbeiter von Sozialversicherungsträgern kennen das Problem: Bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen im europäischen Ausland kann das Einschalten von Inkassodienstleistern gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen.

In der Regel sind dies sprachliche Barrieren, unzureichende Kommunikation zu den Gegebenheiten vor Ort sowie fehlende Kostentransparenz. Kommt es zu einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen, muss zudem ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, was den Koordinationsaufwand in der Kommunikation zwischen den Parteien weiter erhöht.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen eine organisatorisch wie fachlich überlegene Lösung zur Durchsetzung von Regressansprüchen vorstellen. Lernen Sie unsere Lösung für die europaweite Regressdurchsetzung kennen.

Alles, was Sie brauchen - auf Deutsch, aus einer Hand, ohne versteckte Kosten

Als deutschsprachiges Kanzleinetzwerk mit 200 Standorten in 29 europäischen Ländern korrespondieren wir mit unseren Mandanten auf Deutsch und mit der Gegenseite erforderlichenfalls in 44 weiteren Sprachen. Wir sind mit den spezifischen rechtlichen Gegebenheiten im Ausland vertraut, wobei Regressthemen aufgrund enger Zusammenarbeit mit Versicherern vielfach zum Tagesgeschäft unserer Anwälte gehören.

Höchste Kommunikationsqualität von Anfang an

Unsere Mandanten profitieren von unseren hohen Reporting-Standards, einem direkten Draht zu dem mit der Fallbearbeitung betrauten Anwalt und von dessen Fähigkeit, auch komplizierte länderspezifische Sachverhalte klar und verständlich zu erklären. Wenn Sie es wünschen, bleibt die komplette Regressbearbeitung in seiner Hand – vom ersten Anschreiben bis zur Auszahlung.

Unsere Leistungen - Umfassend und transparent

Bedarfsgerechte Fallbearbeitung

Transparentes Preismodell

Korrespondenz auf Deutsch und 44 weiteren Sprachen

Hauptansprechpartner ist der betreuende Anwalt

Vertragliche Regelung zwischen allen Parteien

Digitalisierte und zertifizierte Prozesse

Datenschutzfreundliche Bearbeitung der Daten

Einheitlicher Qualitätsanspruch im Netzwerk

Spezialisierte und erfahrene Kanzleien in 29 Ländern Europas

Unser Vergütungsmodell - Zwei Phasen, doppelte Kontrolle

Wir bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Fallbearbeitung inklusive einer Vorabprüfung der Erfolgsaussichten sowie ein transparentes Vergütungsmodell.

Phase 1: Sachverhaltsermittlung und Bewertung der Erfolgsaussichten

Diese Phase kann von uns auf Grundlage einer Pauschalvergütung übernommen werden. Die Pauschale umfasst die Untersuchung der mandatsrelevanten Informationen und Unterlagen durch einen Rechtsanwalt im Staat des zu führenden Regresses sowie eine schriftliche Stellungnahme in deutscher Sprache. In diesem Dokument wird eine grundsätzliche Empfehlung zu den Erfolgsaussichten der Stellung des Regressanspruchs erteilt.

Bearbeitungsphase

Pauschale Vergütung

Sachverhaltsermittlung und schriftliche Stellungnahme in Deutsch

Empfehlung zu den Erfolgsaussichten des Regressverfahrens

Phase 2: Beauftragung zur Durchsetzung des Regressanspruchs

Diese Phase kann von uns auf Basis eines Mischmodells übernommen werden, welches einen erfolgsunabhängigen Pauschalbetrag sowie einen zusätzlichen Vergütungsanteil im Erfolgsfall beinhaltet.

Der erfolgsunabhängige Pauschalbetrag berücksichtigt die unterschiedlichen Aufwände, die mit einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung verbunden sind. Die Höhe des Erfolgshonorars bemisst sich an den im Rahmen der Geltendmachung erzielten Beträgen – hierzu wird gemeinsam mit dem Sozialversicherungsträger zu Beginn der Kooperation ein verbindlicher Prozentsatz festgelegt.

Außergerichtliche Geltendmachung

Aufwandsbasierter reduzierter Pauschalbetrag

Ertragsbasiertes Erfolgshonorar

Gerichtliche Geltendmachung

Aufwandsbasierter erhöhter Pauschalbetrag

Ertragsbasiertes Erfolgshonorar

Das genannte Modell bezieht sich auf die Leistungen des betreuenden Anwalts im jeweiligen Land des Mandanten und versteht sich zuzüglich eventueller Auslagen wie z.B. Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten oder Übersetzungskosten.

DIRO - Kompetenz und Erfahrung

Grenzüberschreitend kompetent

Über unsere internationalen Partnerkanzleien stellen wir eine effiziente Abwicklung komplexer grenzüberschreitender Forderungen aus einer Hand sicher. Durch die durchgehende Einforderung der Korrespondenz auf Deutsch sind die internationalen Kanzleien der DIRO in der Regel intensiv auf dem Markt des internationalen Rechtsverkehrs tätig.

Erfahren im Versicherungswesen

Seit vielen Jahren pflegt die DIRO AG die intensive Kooperation mit Versicherungsgesellschaften. Die DIRO AG agiert dabei als zentrale Verwaltung, so dass die Einheitlichkeit des Ansprechpartners für den Mandanten in strukturellen Fragen gewährleistet ist. Im seltenen Fall von Schwierigkeiten ist damit zugleich auch eine permanente Clearingstelle gegeben.

Zum Download: Unsere Leistungen für Sozialversicherungsträger

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