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Miteigentum an Ferienimmobilien

Gesellschaftsrecht in Deutschland
Gesellschaftsrecht in Deutschland
 

Miteigentum an Ferienimmobilien: Worauf müssen Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung achten?

Von der Traumimmobilie zur geteilten Freude

Von unserem DIRO-Anwalt in Aachen, Herr Christoph Schmitz-Schunken, Tel: +49 241 94621143 , E-Mail: schmitz-schunken@dhk-law.com , www.dhk-law.com

Viele denken darüber nach, gemeinsam mit Freunden oder anderen Familien eine Ferienimmobilie zu erwerben und so Urlaubsfreuden flexibel zu gestalten. Das sogenannte Co-Ownership-Modell bietet dabei praktische Vorteile: Von Instandhaltungen über Reinigung bis hin zur steuerlichen Verwaltung wird vieles durch professionelle Dienstleister erledigt. Für die Teilhaber entsteht der Eindruck eines Rundum-Sorglos-Paketes. Doch wie steht es um die rechtliche Absicherung – ist die Freude tatsächlich garantiert?

Wie sieht der gesamte Lebenszyklus Ihrer Beteiligung aus?

Eine entspannte Nutzung ist nur möglich, wenn nicht nur die Organisation, sondern auch die rechtliche Struktur von Anfang bis Ende Sicherheit bietet. Bereits beim Einstieg in die gemeinschaftliche Investition über die gesamte Nutzungsdauer hinweg bis hin zum Ausstieg oder zur Auflösung der Gesellschaft muss Ihre Rechtsposition klar definiert und geschützt sein. Jedes Stadium birgt eigene Herausforderungen und sollte frühzeitig bedacht werden.

Ihre Rechtsstellung im Co-Ownership: Was müssen Sie wissen?

Die entscheidende Ausgangsfrage ist: Welche gesellschaftsrechtliche Stellung erhalten Sie tatsächlich durch das gewählte Modell? Anbieter unterscheiden sich hinsichtlich der Konstruktion, doch gemeinsam ist: Sie werden Mitgesellschafter einer Gesellschaft, die wiederum als Eigentümerin der Ferienimmobilie fungiert.

Daraus ergeben sich zentrale Überlegungen:

  • Welche Gesellschaftsform wird verwendet – und welches Landesrecht findet Anwendung?
  • Wo stehen Sie zu Beginn Ihrer Investition, gerade wenn finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen?
  • Was passiert, wenn einzelne Gesellschafter ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen – sei es durch Zahlungsunfähigkeit oder schlichten Unwillen?
  • Wie sieht die Regelung aus, wenn Sie Ihren Anteil verkaufen möchten? Sind hier die anderen Mitgesellschafter gefragt?
  • Und wie sind Sie abgesichert, falls ein anderer aussteigen und verkaufen will?

Die Antworten sollten sich am Ablauf des Beteiligungsmodells ausrichten: Start, Nutzung, Ende. Nur wenn der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag verbindliche und transparente Regelungen für jede dieser Phasen vorsieht, können Sie unbesorgt bleiben.

Ein Praxistipp: Emotionen versus Risiko

Die Vorstellung vom eigenen Stück Ferienglück ist verständlicherweise mit positiven Emotionen belegt. Aber spätestens vor Vertragsabschluss sollten Sie das Projekt nüchtern betrachten und sich alle denkbaren Risikoszenarien vor Augen führen: Was geschieht im Konfliktfall? Sind Ihre Investitionen abgesichert? Können Sie flexibel über Ihren Anteil verfügen? Klären Sie diese Fragen offen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.

Fazit: Gesellschaftsstruktur als Schlüsselfrage

Die Wahl des gesellschaftsrechtlichen Rahmens entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihre Mitbeteiligung an einer Ferienimmobilie auch langfristig sorglos bleibt. Es empfiehlt sich, den Vertrag umfassend zu prüfen und mögliche Szenarien, gerade im Hinblick auf Streitfälle oder Veränderungen innerhalb der Gemeinschaft, sorgfältig zu analysieren.

Ausblick und Ansprechpartner

Steht eine ausländische Gesellschaftsform zur Debatte, ist es sinnvoll, Expertenrat aus dem jeweiligen Land einzuholen, idealerweise im Verbund mit international erfahrenen deutschsprachigen Kollegen, So sichern Sie sich für alle Eventualitäten die nötige rechtliche Unterstützung, die wir Ihnen gemeinsam mit unseren DIRO – Kollegen in den jeweiligen (Urlaubs-)Ländern anbieten können.

Unser DIRO-Anwalt in Aachen, Herr Christoph Schmitz-Schunken berät Sie gerne: Tel: +49 241 94621142 , E-Mail: schmitz-schunken@dhk-law.com , www.dhk-law.com

Christoph Schmitz-Schunken

Steuerberater, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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