Regulierungsrahmen für KI
Von unserem DIRO-Anwälte in Aachen, Herr Joachim Nellissen und Frau Sina Bader, Tel: +49 241 94621128 , E-Mail: bur@dhk-law.com , www.dhk-law.com
Sind Sie bereit für die nächste Stufe beim Einsatz Künstlicher Intelligenz?
Die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist für Unternehmen sämtlicher Größenordnungen längst Realität: Sie optimiert Geschäftsabläufe im Kundendienst und Personalmanagement, sowie in der Produktion und Logistik. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von den Effizienzgewinnen durch KI-Anwendungen. Doch seit dem Inkrafttreten der ersten verpflichtenden Regelungen des EU AI Act am 2. Februar 2025 erleben Unternehmen in der Europäischen Union einen fundamentalen Wandel. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen werden Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Regelkonformität grundlegend neu justiert. Was bedeutet das für die Praxis?
Der rechtliche Rahmen: Was bringt der EU AI Act?
Frage: Warum stellt der EU AI Act einen Meilenstein dar?
Antwort: Erstmals weltweit verabschiedet ein Gesetzgeber ein umfassendes Regelwerk, das die Entwicklung, den Vertrieb und die Verwendung von KI-Systemen systematisch steuert. Der EU AI Act hat das Ziel, Risiken proaktiv zu begrenzen, Missbrauch vorzubeugen und das Vertrauen von Anwendern und der Öffentlichkeit in KI-Lösungen zu stärken. Als Nebeneffekt verschafft die Klarheit des rechtlichen Rahmens Unternehmen mehr Planungssicherheit für ihre Investitionen, was wiederum die Innovationskraft in Europa fördern soll.
Risikoklassifizierung als Leitprinzip
Die Systematik des AI Act unterscheidet zwischen unterschiedlichen Risikostufen von KI-Systemen – ein elementarer Ansatz, um Anforderungen differenziert zu regeln:
Vier Risikostufen im Überblick:
1. Minimales Risiko:
Beispielhafte Anwendungen: Spamfilter, einfache Übersetzungsprogramme. Für diese Systeme sieht der Gesetzgeber keine gesonderten Vorgaben vor.
2. Begrenztes Risiko:
Hierunter fallen etwa Chatbots und KI-basierte Content-Erstellung. Es bestehen Verpflichtungen zur Transparenz: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren.
3. Hohes Risiko:
Beispielhaft zu nennen sind KI-Anwendungen für Personalentscheidungen oder medizinische Diagnosen. Diese müssen strengen Vorgaben genügen: Dazu zählen Risikomanagementprozesse, umfangreiche Dokumentation und regelmäßige Kontrollen.
4. Untragbares Risiko (Verbot):
Anwendungen, die grundlegende Rechte gefährden (z.B. Social Scoring oder manipulative KI-Technologien), sind strikt untersagt. Entwicklung und Vertrieb derartiger Systeme sind verboten.
Sonderregelung:
Für sogenannte „General Purpose AI“ – zum Beispiel besonders leistungsfähige Sprachmodelle – gelten je nach konkretem Einsatzzweck zusätzliche Auflagen.
Unternehmenspflichten auf einen Blick
Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten erwachsen Unternehmen beim Umgang mit KI?
- Feststellung und Nachweis: Es ist zwingend erforderlich, sämtliche KI-Anwendungen im Betrieb zu identifizieren und deren Einsatz schriftlich zu dokumentieren. Diese Bestandsaufnahme bildet das Fundament aller weiteren Compliance-Aktivitäten.
- Risikobewertung: Jedes KI-System ist einer gesetzlich vorgegebenen Risikokategorie zuzuordnen. Besonders bei Systemen mit hohen Risiken entscheidet diese Einstufung über die weiteren Pflichten.
- Compliance-Strukturen: Für Hochrisiko-Systeme schreibt der Gesetzgeber ein umfassendes Risikomanagement sowie technische und rechtliche Dokumentation vor. Auch das Markieren mit einer CE-Kennzeichnung sowie Verfahren zur Überwachung und Meldung von Sicherheitsvorfällen sind obligatorisch.
- Schulungen und Qualifizierung: Die Qualifikation der Belegschaft steht im Fokus: Nicht nur technisches Wissen, sondern auch rechtliche und ethische Kenntnisse müssen regelmäßig vermittelt und gepflegt werden.
- Laufendes Monitoring: Nationale Behörden überwachen die Einhaltung. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Sanktionen – bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
In sechs Schritten zur sicheren KI-Integration
Wie sieht ein praxistauglicher Maßnahmenplan aus?
- Analyse: Legen Sie systematisch offen, welche KI-Systeme im Betrieb verwendet werden und dokumentieren Sie deren Einsatzbereiche nachvollziehbar.
- Bewertung: Ordnen Sie alle Systeme den jeweiligen Risikokategorien zu – ziehen Sie bei Unsicherheiten fachlichen Rat hinzu.
- Compliance gewährleisten: Etablieren Sie ein internes System aus Risikomanagement und Dokumentationspflichten für gegenwärtige und künftige KI-Nutzungen.
- Meldewege einrichten: Für Sicherheitsvorfälle muss ein effektiver Prozess zur Erkennung, Meldung und Nachverfolgung existieren, flankiert von kontinuierlicher Überwachung.
- Personalentwicklung fördern: Bieten Sie bereichsübergreifende Fortbildungen an, welche Technik, Recht und Ethik gleichermaßen abdecken.
- Change Management: Unterstützen Sie den notwendigen Kulturwandel mit gezielten Maßnahmen, um Akzeptanz für veränderte Prozesse zu sichern.
Schlussbetrachtung und Ausblick
Die europäische KI-Regulierung setzt weit mehr als rein formale Anforderungen: Sie fordert proaktives Handeln und langfristiges Denken. Wer frühzeitig in die Compliance und Qualifikation des Personals investiert, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern tritt auch im Wettbewerb gestärkt auf. Nutzen Sie die Übergangszeit, um technologische und organisatorische Strukturen in Ihrem Unternehmen zukunftssicher aufzustellen – damit KI zur nachhaltigen Säule Ihres Geschäftserfolgs wird.