Markenschutz: Warum der rechtliche Schutz von Marken für Unternehmen unerlässlich ist
Von unserem DIRO-Anwalt in Berlin, Herr Dr. Norman Dauskardt, Tel: + 49 30 364141961 , E-Mail: dauskardt@abd-partner.de , https://abd-partner.de/
Die Bedeutung von Marken im Wettbewerb
Marken sind weit mehr als bloße Namen oder Logos: Sie stehen für die Identität eines Unternehmens, ermöglichen eine klare Positionierung am Markt und schaffen Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden und Investoren. Als zentraler Bestandteil moderner Marketingstrategien, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Differenzierung im Wettbewerb und fördern die Wiedererkennung.
Eine Marke kann somit nicht nur einen Wettbewerbsvorteil darstellen, sondern auch einen wertvollen immateriellen Vermögenswert.
In diesem Beitrag wird erklärt, was unter Markenschutz zu verstehen ist, wann eine Marke vorliegt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie geschützt werden kann. Außerdem wird dargestellt, wie das Anmeldeverfahren im Markenregister abläuft, welche Kosten zu erwarten sind und warum Marken insbesondere vor Nachahmungen und Billigimporten schützen können.
Was ist Markenrechtsschutz?
Unter Markenschutz wird der rechtliche Schutz eines Kennzeichens verstanden, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 1 MarkenG). Dieser Schutz wird zumeist durch die Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als deutsche Marke oder in das europäische Markenregister beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erreicht.
Der Markenschutz umfasst dabei das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden und Dritten die Nutzung ähnlicher oder identischer Zeichen zu untersagen. Auf das geschützte Zeichen erhält der Markeninhaber also ein Monopolrecht.
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, wie etwa ein Name oder ein Logo, das zeigt, von welchem Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung stammt, und geeignet ist Angebote voneinander zu unterscheiden, sog. Herkunftsfunktion der Marke.
Um markenfähig zu sein, muss das Zeichen insbesondere abstrakte Unterscheidungskraft besitzen: Es muss geeignet sein, ein Produkt oder Dienstleistung von anderen Unternehmen zu unterscheiden.
Darüber hinaus muss sich das Zeichen von der Ware und ihrer Verpackung abheben und darf nicht damit identisch sein. Das Zeichen muss also selbstständig sein, da eine Marke ausschließlich eine Kennzeichnungsfunktion hat.
Außerdem muss die Marke als einheitliches Zeichen erkennbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sie aus unterschiedlichen Elementen besteht oder immer wieder anders aussieht.
Häufige Markenformen in der Praxis sind:
- Wortmarken (z. B. Unternehmensnamen oder Warenmarken)
- Bildmarken (z. B. Logos)
- Wort-Bild-Marken
Nicht markenfähig sind beschreibende Begriffe, allgemeingültige Wörter oder Zeichen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können oder die lediglich die Art der Ware beschreiben (z. B. „Brot“ für ein Bäckerei-Produkt). Zudem darf das Zeichen keine falschen Erwartungen wecken oder täuschen, etwa über die Herkunft, Qualität oder Beschaffenheit eines Produkts.
Voraussetzung einer Markeneintragung
Markenschutz eines markenfähigen Zeichens wird insbesondere durch die Eintragung erlangt. Eingetragen wird eine Marke im Markenregister, in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
Anmelden kann eine Marke grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person – also auch Unternehmen im B2B-Bereich. Wichtig ist, bereits vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen, ob mögliche rechtliche Hürden bestehen.
Voraussetzung für die Eimntragung ist, dass das Zeichen schutzfähig ist. Es dürfen keine sogenannten absoluten Schutzhindernisse vorliegen (§ 8 MarkenG). Diese bestehen zum Beispiel dann, wenn der Markenname zu allgemein ist oder eine Beschreibung der Ware darstellt, die allen offenstehen muss (sog. Freihaltebedürfnis). Auch Begriffe ohne Unterscheidungskraft können nicht geschützt werden, z.B. allgemeine Werbeschlagwörter wie „Super“.
Zusätzlich darf die Marke keine Nachahmung einer bekannten Marke sein (§ 10 MarkenG). Marken, die im Geschäftsverkehr allgemein bekannt sind, genießen in diesem Fall besonderen Schutz.
Auch relative Schutzhindernisse müssen beachtet werden (§§ 9, 42 MarkenG). Diese greifen, wenn bereits eine ähnliche oder identische Marke existiert. In diesem Fall kann Widerspruch eingelegt werden.
Wie läuft das Anmeldeverfahren ab?
- Markenrecherche: Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren. Dies kann insbesondere rechtssicher durch einen spezialisierten Anwalt vorgenommen werden.
- Auswahl der Schutzklasse: Die Marke muss für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen, nach der internationalen Nizza-Klassifikation, angemeldet werden. Die Auswahl bestimmt den Schutzbereich der Marke.
- Einreichung der Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt in der Regel online. Dabei werden das Markenzeichen, die gewählten Klassen sowie Angaben zum Anmelder eingetragen.
- Formale Prüfung: Das Amt prüft, ob formale Anforderungen erfüllt sind und ob sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen (z. B. fehlende Unterscheidungskraft). Eine Prüfung auf ältere Marken erfolgt nicht automatisch.
- Eintragung und Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung ins Markenregister. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Markenschutz, rückwirkend ab dem Anmeldetag.
- Möglicher Widerspruch: Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen, falls eine Verwechslungsgefahr besteht.
Der gesamte Vorgang kann, je nach Auslastung des Amtes, mehrere Wochen bis Monate dauern. Eine sorgfältige Vorbereitung, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, erhöht die Erfolgschancen und minimiert rechtliche Risiken. Die Markenämter bieten auch ein beschleunigtes Verfahren an, ggf. mit einer extra Gebühr.
Wichtig: Eine in Deutschland eingetragene Marke schützt nicht automatisch in anderen Ländern. Hierfür ist eine EU-Marke oder eine internationale Marke (IR-Marke) notwendig.
Was kostet das Anmeldeverfahren?
Die Kosten für die Markenanmeldung hängen davon ab, wo und für wie viele Waren- oder Dienstleistungsklassen die Marke geschützt werden soll.
•Nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
o Grundgebühr der Anmeldung: 300 € (290 € bei Online-Anmeldung)
o Enthält jeweils bis zu drei Klassen
o Jede weitere Klasse: 100 €
•EU-Marke (EUIPO):
o Basisgebühr: 850 € (eine Klasse)
o Zweite Klasse: +50 €
o Dritte und weitere Klassen: je +150 €
•Internationale Marke (über die WIPO):
o Die Gebühren variieren je nach Anzahl der Länder, in denen Schutz beantragt wird, und je nach nationalen Gebühren der einzelnen Staaten. Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage einer bereits bestehenden nationalen oder EU-Marke.
Zusätzlich werden Kosten für die anwaltliche Beratung entstehen, insbesondere für Markenrecherche, rechtliche Prüfung oder internationale Schutzstrategien. Diese Investition kann sich jedoch langfristig auszahlen, besonders bei internationalem Schutzbedarf.
Wann sollte eine Marke angemeldet werden?
Eine Markenanmeldung empfiehlt sich bereits vor dem Markteintritt eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung. Sobald ein Projektname, eine neue Unternehmensbezeichnung oder ein Logo entwickelt wurden, sollte geprüft werden, ob eine Markenanmeldung möglich und sinnvoll ist.
Grund: Erst mit der Eintragung entsteht ein umfassender, rechtlich durchsetzbarer Schutz. Wird zu lange gewartet, besteht das Risiko, dass ein Dritter denselben oder einen ähnlichen Namen anmeldet und dies die eigene Eintragung verhindert. Dann können Marketingstrategien ins Leere laufen, weil das Zeichen nicht mehr nutzbar ist.
Besonders im B2C-Bereich, wo Vertrauen, Professionalität und Wiedererkennung zentrale Erfolgsfaktoren sind, ist ein frühzeitiger Markenschutz ein strategisch wichtiger Schritt. Verbraucher lieben starke Marken. Auch bei Expansionsplänen ins Ausland sollte frühzeitig über nationale oder internationale Markenrechte nachgedacht werden.
Markenschutz als Verteidigung gegen Billigimporteure
Besondere Relevanz hat der Markenschutz im Zusammenhang mit dem Import minderwertiger oder plagiierter Ware. Immer häufiger gelangen Plagiate und nachgeahmte Waren auf den europäischen Markt, die nicht nur in minderwertiger Qualität auftreten, sondern gezielt unter ähnlichen oder identischen Markenbezeichnungen vertrieben werden, um vom Ruf des Unternehmens zu profitieren.
Mit einer eingetragenen Marke lässt sich gegen solche Importeure rechtlich vorgehen. Unternehmen haben unter anderem folgende Schutzmöglichkeiten:
- Abmahnungen und einstweilige Verfügungen ermöglichen ein schnelles Vorgehen gegen Fälschungen.
- Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden.
Ein professionell aufgebauter Markenschutz ist daher nicht nur eine Vermögensabsicherung, sondern ein aktives Verteidigungsinstrument gegen den Image- und Umsatzschaden durch minderwertige Nachahmungen.
Warum ist eine Marke für Unternehmen wichtig?
Eine geschützte Marke wirkt in vielerlei Hinsicht geschäftsfördernd:
- Rechtssicherheit: Eine eingetragene Marke sichert die Nutzung eines Namens oder Logos rechtlich ab und schützt vor Nachahmern.
- Wertsteigerung: Marken können bilanziell als Vermögenswerte erfasst und verkauft oder lizenziert werden.
- Vertrauensbildung: Kunden, Partner und Investoren erkennen an einer geschützten Marke die Professionalität und Seriosität eines Unternehmens.
- Positionierung: Im internationalen Wettbewerb dient die Marke als Differenzierungsmerkmal.
- Compliance & Due Diligence: Investoren und Kooperationspartner achten zunehmend auf eine saubere Markensituation.
Fazit: Frühzeitig Markenschutz sichern
Der Aufbau einer starken Marke ist kein rein kreativer Prozess, sondern erfordert rechtliche Weitsicht und strategische Planung. Für Unternehmen lohnt sich die frühzeitige Absicherung durch eine Markenanmeldung, sei es zur Abwehr von Nachahmern, zur Erhöhung des Unternehmenswerts oder zur Sicherung der eigenen Marktstellung.
Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung im Markenrecht können hier wertvolle Unterstützung leisten, von der Anmeldung über die Markendurchsetzung, die Markenverteidigung bis zur strategischen Marken-Beratung.
Sie haben Fragen zum Markenrecht? Sprechen Sie uns gerne an!
Unser DIRO - Anwalt in Berlin, Herr Dr. Norman Dauskardt berät Sie gerne: Tel: + 49 30 364141961 , E-Mail: dauskardt@abd-partner.de , https://abd-partner.de/