Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Persönlichkeitsrecht Moukokos Altersangabe zweifelhaft? - Der „Spiegel“ hätte dem Fußballspieler vor einer Publikation Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen

Youssoufa Moukoko, Fußballprofi bei Borussia Dortmund und deutscher Nationalspieler, wandte sich gegen einen Artikel im „Spiegel“. Dem Nachrichtenmagazin warf er vor, seine Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. In dem Artikel ging es um Zweifel am wirklichen Alter von Moukoko und Ungereimtheiten bei den Angaben zu seiner Herkunft.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab dem Fußballer Recht und untersagte dem „Spiegel“ die Publikation einiger Aussagen dazu (16 U 33/23): Das Magazin habe den Spieler selbst nicht genügend zu Wort kommen lassen. Hier gehe es um eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem Recht auf Pressefreiheit, betonte das OLG. Schließlich könne die Berichterstattung das Ansehen des Fußballspielers negativ beeinflussen.

Ihr Inhalt: Youssoufa Moukoko soll von Joseph Moukoko nach Hamburg geholt worden sein. Der Talentscout habe den Jungen in Kamerun "entdeckt" und mit dem Einverständnis der Familie adoptiert, um ihn einfacher nach Deutschland bringen zu können. Laut einer Nachbeurkundung durch die Stadt Hamburg wurde Youssoufa 2004 geboren. Zweifel daran wurden schon öfter geäußert, weil der Junge schon in Jugendmannschaften unter Älteren dominierte und bei seinem Debut in der Bundesliga gerade mal 16 Jahre alt war.

Der Bericht im „Spiegel“ trage zu einer Diskussion von öffentlichem Interesse bei, stellte das OLG fest: Denn das Alter eines Fußballprofis sei ein wichtiges Kriterium für dessen Marktwert. Der Bericht sei auch keineswegs vorverurteilend, obwohl einige Ungereimtheiten zur Sprache kämen. Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hätten aber nur dann Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht, wenn der Betroffene ausreichend Gelegenheit bekomme, dazu Stellung zu nehmen.

Daran habe es hier gefehlt. „Der Spiegel“ stütze seinen Verdacht auf eigene Recherchen, vor allem auf Gespräche mit angeblichen Angehörigen. Dazu hätte man den Fußballspieler vor der Veröffentlichung des Berichts befragen und direkt mit den Vorwürfen konfrontieren müssen. Dann wäre die konkrete Berichterstattung eventuell in einem für die Leser bedeutsamen Punkt anders ausgefallen.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.05.2024 – 16 U 33/23

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen
Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

Beitrag lesen