Alle Beiträge zum Stichwort: Abnahme
Baurecht
„Schlüsselfertig“ – was bedeutet das?
Der BGH hat mit einer Entscheidung vom 2.11.2022 (BGH VII ZR 22/20) klargestellt, dass der Begriff „schlüsselfertig“ eine funktionale Beschreibung des Leistungsinhalts des geschlossenen Vertrages darstellt und konkrete Leistungsbeschreibungen (aus dem Vertrag) insoweit vorgehen. Lediglich bei Lücken der konkreten Leistungsbeschreibung können diese durch die Schlüsselfertigkeitsklausel gefüllt werden. Eine solche Lücke liegt nicht vor, wenn ausdrücklich bestimmte Leistungen herausgenommen werden.
Baurecht
Der versteckte Mangel – Mythos oder Wahrheit?
Was ist ein offener Mangel, was ein versteckter Mangel und wie unterscheidet sich letzterer von dem arglistig verschwiegenen Mangel? Wer trägt wann die Beweislast? Nebst unterschiedlichen Voraussetzungen liegen auch unterschiedliche Gewährleistungsfristen vor.
Werbung für Schlankheitsmittel
Abspecken mit Genuss
Wer einen Schauspieler für sich werben lässt, muss sich dessen Aussage zurechnen lassen