Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Werbung für Schlankheitsmittel Abspecken mit Genuss

"Endlich! Ich habe richtig abgespeckt! Und das mit Genuss, ohne dass ich mich quälen muss!" Diese Aussage legte eine Firma einem bekannten Schauspieler in den Mund und warb damit für das Schlankheitsmittel "Figurafit". Ein Gewerbeverband der Pharmaindustrie verlangte von der Firma, diese nachweislich falsche Behauptung nicht weiter mit ihrer Werbung zu verbreiten. Die Firma verteidigte sich damit, das sei eine Äußerung des Schauspielers, die man nicht ihr vorhalten könne.

Das Kammergericht in Berlin untersagte dennoch die unseriöse Werbung (25 U 3069/94). Wer sich fremder Äußerungen bediene, mache sie sich zu eigen und habe daher wettbewerbsrechtlich für sie einzustehen. Die Aussage selbst sei unrichtig: Es entspreche allgemeiner Lebenserfahrung, dass auch nur vorübergehende Unterernährung das Wohlempfinden beeinträchtige. Hungergefühl führe zu besonderer Reizbarkeit, zu Depressionen, Schwindel und Verdauungsstörungen. Die Richter beriefen sich dabei ausdrücklich auf eigene Erfahrungen.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2023

Stichworte in diesem Beitrag
Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen