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Werbung für Schlankheitsmittel Abspecken mit Genuss

"Endlich! Ich habe richtig abgespeckt! Und das mit Genuss, ohne dass ich mich quälen muss!" Diese Aussage legte eine Firma einem bekannten Schauspieler in den Mund und warb damit für das Schlankheitsmittel "Figurafit". Ein Gewerbeverband der Pharmaindustrie verlangte von der Firma, diese nachweislich falsche Behauptung nicht weiter mit ihrer Werbung zu verbreiten. Die Firma verteidigte sich damit, das sei eine Äußerung des Schauspielers, die man nicht ihr vorhalten könne.

Das Kammergericht in Berlin untersagte dennoch die unseriöse Werbung (25 U 3069/94). Wer sich fremder Äußerungen bediene, mache sie sich zu eigen und habe daher wettbewerbsrechtlich für sie einzustehen. Die Aussage selbst sei unrichtig: Es entspreche allgemeiner Lebenserfahrung, dass auch nur vorübergehende Unterernährung das Wohlempfinden beeinträchtige. Hungergefühl führe zu besonderer Reizbarkeit, zu Depressionen, Schwindel und Verdauungsstörungen. Die Richter beriefen sich dabei ausdrücklich auf eigene Erfahrungen.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2023

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