Alle Beiträge zum Stichwort: Abstammung
Vaterschaftsanfechtung
BVerfG stärkt Rechte des leiblichen aber nicht rechtlichen Vaters
Biologische Väter sollen künftig die Vaterschaft anderer Männer leichter anfechten können. Das entschied das BVerfG in einer Grundsatzentscheidung im April 2024. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 30. Juni 2025 das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft neu zu regeln. Ebnet diese Entscheidung den Weg zur rechtlichen Anerkennung eines dritten Elternteils?
Familienrecht
Mehr Rechte für den leiblichen Vater?
Vor dem Bundesverfassungsgericht kämpft ein Vater um sein Recht, als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Dieser sieht sich in seinem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG verletzt und rügt diese Verletzung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.
Erbrecht
Erbschaftsteuerfreibeträge für Urenkel
Urenkel haben nach ihren verstorbenen Urgroßeltern – auch bei Vorversterben des Elternteils und der Großeltern dieser Verwandtschaftslinie – nur einen Freibetrag von 100.000,00 €, entschied nun das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Länderbeitrag Ukraine
Rechtliche Aspekte der Leihmutterschaft in der Ukraine
Die Ukraine ist heute das populärste Zentrum für den Reproduktionstourismus. Da ausländische Staatsangehörige tendenziell kurz nach der Geburt ihres von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes die Unterlagen zur Ausreise des Kindes ins Ausland sowie zum Erwerb der Staatsangehörigkeit seiner Eltern beantragen, ist es äußerst wichtig, dass bei der Durchführung der Leihmutterschaft alle gesetzlichen Anforderungen zu ihrer Anwendung und Beantragung streng eingehalten werden.
Abstammungsrecht
Elternstellung gleichgeschlechtlicher Partner
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hält die gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1592 BGB) für verfassungswidrig. Danach kann die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter die Rechte und Pflichten des zweiten Elternteils nicht von Gesetzes wegen mit der Geburt des Kindes, sondern allenfalls über eine Adoption erlangen. Das OLG legt das Verfahren daher dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vor.