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Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: faires Verhandeln & Anfechtung
Arbeitsverhältnisse können nicht nur durch Ausspruch einer Kündigung enden: auch ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Arbeitsverhältnis wirksam beenden. Damit der Aufhebungsvertrag tatsächlich Wirkung entfaltet, muss er schriftlich geschlossen werden. Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, sind die Möglichkeiten, sich von dem Aufhebungsvertrag wieder zu lösen, allerdings äußerst eingeschränkt. Dieser Schritt will deshalb gut überlegt sein.
Faires Verhandeln beim Aufhebungsvertrag
Häufig ist das Ende einer Geschäftsbeziehung für beide Seiten keine schöne Angelegenheit. Jede Vertragspartei möchte bestmöglich ihre Interessen durchsetzen. Mit einem Aufhebungsvertrag können die Parteien einvernehmlich das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden. Hierbei muss jedoch das Gebot fairen Verhandelns beachtet werden.
Sozialversicherungsrecht
Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen für Geschäftsführer einer GmbH wird häufig der sozialversicherungsrechtliche Status des Geschäftsführers außer Acht gelassen. Das böse Erwachen erfolgt dann, wenn nach einer Betriebsprüfung der Bescheid der Sozialversicherungsträger über die Beitragsforderungen der vergangenen 4 Kalenderjahre ins Haus kommt.