Alle Beiträge zum Stichwort: Auslegung

Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

Erbrecht
Gemeinschaftstestament: Was bedeutet die Formulierung „gemeinsamer Tod“?
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste sich mit der Auslegung einer Klausel in einem gemeinschaftlichen Testament befassen, die so oder so ähnlich häufig vorkommt.

Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Teilungsanordnung mit Anrechnung auf den Erbteil?
Auslegung von Testamenten
Die Formulierung von Testamenten, insbesondere handschriftlichen Testamenten, führt häufig zu Streit unter den im Testament Bedachten. Der Grund dafür kann zu Einen darin liegen, dass der/die Testierende juristisch Laie ist und Begriffe verwendet, denen der Gesetzgeber ganz klar pointierte Bedeutungen zugeordnet hat - die aber im allgemeinen Sprachgebrauch von Laien mit ganz anderer Bedeutung verbunden sind.