Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Urenkel keine "Kinder der Kinder" Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen

FG Niedersachsen, Urt. v. 28.02.2022 – 3 K 210/21

Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

Zur Begründung führt das FG aus, nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes meine der Begriff „Kinder“ in § 16 Abs. 1 ErbStG nicht Kindeskinder oder weitere Abkömmlinge. Das gelte im Falle des § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch für die doppelte Verwendung des Wortes „Kinder“, so dass „Kinder der Kinder“ ausschließlich die Enkel, nicht aber die Urenkel seien. Weder liege eine planwidrige Regelungslücke vor, noch sei verfassungsrechtlich eine andere Auslegung der Norm geboten.

Praxishinweis:

Höchstrichterlich ist die Frage, ob Urenkeln bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen ein höherer Freibetrag als 100.000 EUR zusteht, noch nicht geklärt. Das FG hatte daher die Revision zugelassen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Versicherungsrecht
11.09.2026

Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: BGH setzt klare Grenzen

Nach einem Kaskoschaden ist die Überraschung oft groß: Das Fahrzeug wurde repariert, die Werkstattrechnung liegt vor, doch der Versicherer ersetzt einzelne Positionen nicht vollständig. Mit Urteil vom 09.09.2026 (Az. IV ZR 235/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals höchstrichterlich geklärt, wer in der Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Die Antwort ist für Versicherungsnehmer wichtig, besonders dann, wenn bereits eine Kürzung im Raum steht.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen