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BGH: Trotz Vergütungsminderung Anspruch auf Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 68/22) die Rechte von Bauherren gestärkt. Demnach kann trotz einer Vergütungsminderung weiterhin ein Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung gefordert werden. Diese Entscheidung schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei Baumängeln. Erfahren Sie, was das Urteil für Bauherren bedeutet.

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WEG-Wirtschaftsplan mit doppeltem Heizkostenvorschuss
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