Alle Beiträge zum Stichwort: Nebenkostenabrechnung
Mietrecht
Nebenkosten nicht abgerechnet: Kann der Mieter die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen verlangen?
Vermieter müssen über Betriebskostenvorauszahlungen grundsätzlich jährlich abrechnen. Bleibt die Abrechnung aus, können Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. Das Amtsgericht Hamburg hat nun jedoch klargestellt, dass dieser Anspruch durch nachgereichte Abrechnungen noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens entfallen kann (Urteil vom 11.02.2026, Az. 9 C 216/25).
Mietrecht
Mindeststandard bei der Instandhaltung von vermietetem Wohnraum
Vermieter sind – insbesondere bei hochpreisigen Mietverhältnissen – auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelungen verpflichtet, für Sauberkeit, Sicherheit und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gebäudes zu sorgen.
AGB
„Nebenkosten inkl.“?: Unklare Klauseln im Mietvertrag gehen zu Lasten des Vermieters
Wer mehrdeutige Passagen in seinem Vertragswerk zulässt, zahlt das häufig doppelt und dreifach. So war es auch im folgenden Beispiel des Amtsgerichts Düsseldorf (AG) in Sachen Mietrecht. Denn hier war ein Mietvertrag an einer entscheidenden Stelle durch eine freigelassene Stelle so unsauber formuliert, dass dies zu Lasten des Vermieters ging.
Mietrecht
Mieter wollen Betriebskostenabrechnung prüfen - Erhalten Mieter ein Durcheinander von Belegen, dürfen sie die Nebenkosten-Nachzahlung verweigern
Mieter einer Wohnung in Münster konnten die Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieterin von 2018 bis 2020 nicht so recht nachvollziehen. Um die Höhe der geforderten Nachzahlungen zu prüfen, verlangten sie von der Hauseigentümerin Belegeinsicht. Was sie von ihr bekamen, war jedoch bei der Abrechnungskontrolle wenig hilfreich – ein Durcheinander von Rechnungen, die weder sachlich, noch nach Datum irgendwie geordnet waren.
Nebenkosten & Steuer
„Haushaltsnahe Dienstleistungen“ - Auch Mieter können Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen
Mieter könnten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, obwohl nicht sie, sondern der Vermieter die Verträge mit den betreffenden Dienstleistern schließe, urteilte der BFH.
Betriebskosten
Keine Mietnebenkosten: Wer zahlt das Baumfällen?
Muss ein Baum gefällt werden, weil er nicht mehr standfest oder gar morsch ist, handelt es sich bei den dabei entstehenden Kosten um umlagefähige Kosten der Gartenpflege. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH).