Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Mieter wollen Betriebskostenabrechnung prüfen - Erhalten Mieter ein Durcheinander von Belegen, dürfen sie die Nebenkosten-Nachzahlung verweigern

Mieter einer Wohnung in Münster konnten die Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieterin von 2018 bis 2020 nicht so recht nachvollziehen. Um die Höhe der geforderten Nachzahlungen zu prüfen, verlangten sie von der Hauseigentümerin Belegeinsicht. Was sie von ihr bekamen, war jedoch bei der Abrechnungskontrolle wenig hilfreich – ein Durcheinander von Rechnungen, die weder sachlich, noch nach Datum irgendwie geordnet waren.

Aus diesem Grund verweigerte das Ehepaar die Zahlung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das Amtsgericht Münster wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab (38 C 1947/22). Mietern stehe zur Abrechnung der Nebenkosten eine umfassende Belegeinsicht zu, nur so könnten sie diese ernsthaft überprüfen. Zu diesem Zweck müssten aber die Abrechnungsbelege geordnet zusammengestellt übergeben werden.

In der Regel seien Mieter weder juristisch, noch betriebswirtschaftlich geschult. Für sie sei es unzumutbar, die Belege selbständig unterschiedlichen Rechnungsposten zuzuordnen oder Zusammenhänge in den Rechnungen fortlaufender Verträge ausfindig zu machen.

Mieter könnten ihr Kontrollrecht nur ausüben, wenn Belege übersichtlich und sinnvoll sortiert seien, gemäß den verschiedenen Abrechnungsposten. Wenn die Vermieterin ihre Pflicht verletze, die Belege geordnet zu übergeben, dürften Mieter die Nachzahlung verweigern.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Münster vom 25.10.2023 – 38 C 1947/22

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

Beitrag lesen