Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Mieter wollen Betriebskostenabrechnung prüfen - Erhalten Mieter ein Durcheinander von Belegen, dürfen sie die Nebenkosten-Nachzahlung verweigern

Mieter einer Wohnung in Münster konnten die Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieterin von 2018 bis 2020 nicht so recht nachvollziehen. Um die Höhe der geforderten Nachzahlungen zu prüfen, verlangten sie von der Hauseigentümerin Belegeinsicht. Was sie von ihr bekamen, war jedoch bei der Abrechnungskontrolle wenig hilfreich – ein Durcheinander von Rechnungen, die weder sachlich, noch nach Datum irgendwie geordnet waren.

Aus diesem Grund verweigerte das Ehepaar die Zahlung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das Amtsgericht Münster wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab (38 C 1947/22). Mietern stehe zur Abrechnung der Nebenkosten eine umfassende Belegeinsicht zu, nur so könnten sie diese ernsthaft überprüfen. Zu diesem Zweck müssten aber die Abrechnungsbelege geordnet zusammengestellt übergeben werden.

In der Regel seien Mieter weder juristisch, noch betriebswirtschaftlich geschult. Für sie sei es unzumutbar, die Belege selbständig unterschiedlichen Rechnungsposten zuzuordnen oder Zusammenhänge in den Rechnungen fortlaufender Verträge ausfindig zu machen.

Mieter könnten ihr Kontrollrecht nur ausüben, wenn Belege übersichtlich und sinnvoll sortiert seien, gemäß den verschiedenen Abrechnungsposten. Wenn die Vermieterin ihre Pflicht verletze, die Belege geordnet zu übergeben, dürften Mieter die Nachzahlung verweigern.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Münster vom 25.10.2023 – 38 C 1947/22

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen