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Mietrecht Mieter wollen Betriebskostenabrechnung prüfen - Erhalten Mieter ein Durcheinander von Belegen, dürfen sie die Nebenkosten-Nachzahlung verweigern

Mieter einer Wohnung in Münster konnten die Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieterin von 2018 bis 2020 nicht so recht nachvollziehen. Um die Höhe der geforderten Nachzahlungen zu prüfen, verlangten sie von der Hauseigentümerin Belegeinsicht. Was sie von ihr bekamen, war jedoch bei der Abrechnungskontrolle wenig hilfreich – ein Durcheinander von Rechnungen, die weder sachlich, noch nach Datum irgendwie geordnet waren.

Aus diesem Grund verweigerte das Ehepaar die Zahlung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das Amtsgericht Münster wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab (38 C 1947/22). Mietern stehe zur Abrechnung der Nebenkosten eine umfassende Belegeinsicht zu, nur so könnten sie diese ernsthaft überprüfen. Zu diesem Zweck müssten aber die Abrechnungsbelege geordnet zusammengestellt übergeben werden.

In der Regel seien Mieter weder juristisch, noch betriebswirtschaftlich geschult. Für sie sei es unzumutbar, die Belege selbständig unterschiedlichen Rechnungsposten zuzuordnen oder Zusammenhänge in den Rechnungen fortlaufender Verträge ausfindig zu machen.

Mieter könnten ihr Kontrollrecht nur ausüben, wenn Belege übersichtlich und sinnvoll sortiert seien, gemäß den verschiedenen Abrechnungsposten. Wenn die Vermieterin ihre Pflicht verletze, die Belege geordnet zu übergeben, dürften Mieter die Nachzahlung verweigern.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Münster vom 25.10.2023 – 38 C 1947/22

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