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Mietrecht Mieter wollen Betriebskostenabrechnung prüfen - Erhalten Mieter ein Durcheinander von Belegen, dürfen sie die Nebenkosten-Nachzahlung verweigern

Mieter einer Wohnung in Münster konnten die Betriebskostenabrechnungen ihrer Vermieterin von 2018 bis 2020 nicht so recht nachvollziehen. Um die Höhe der geforderten Nachzahlungen zu prüfen, verlangten sie von der Hauseigentümerin Belegeinsicht. Was sie von ihr bekamen, war jedoch bei der Abrechnungskontrolle wenig hilfreich – ein Durcheinander von Rechnungen, die weder sachlich, noch nach Datum irgendwie geordnet waren.

Aus diesem Grund verweigerte das Ehepaar die Zahlung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das Amtsgericht Münster wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab (38 C 1947/22). Mietern stehe zur Abrechnung der Nebenkosten eine umfassende Belegeinsicht zu, nur so könnten sie diese ernsthaft überprüfen. Zu diesem Zweck müssten aber die Abrechnungsbelege geordnet zusammengestellt übergeben werden.

In der Regel seien Mieter weder juristisch, noch betriebswirtschaftlich geschult. Für sie sei es unzumutbar, die Belege selbständig unterschiedlichen Rechnungsposten zuzuordnen oder Zusammenhänge in den Rechnungen fortlaufender Verträge ausfindig zu machen.

Mieter könnten ihr Kontrollrecht nur ausüben, wenn Belege übersichtlich und sinnvoll sortiert seien, gemäß den verschiedenen Abrechnungsposten. Wenn die Vermieterin ihre Pflicht verletze, die Belege geordnet zu übergeben, dürften Mieter die Nachzahlung verweigern.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts Münster vom 25.10.2023 – 38 C 1947/22

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Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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