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Umwandlung von Unternehmen
Einbringung: Zur Sperrfristverletzung bei Verschmelzung zum Buchwert
Die Umwandlung von Unternehmen gilt gemeinhin als äußerst komplex. Allein aus steuerlicher Sicht gilt es, die Umwandlung nach verschiedenen Facetten zu beurteilen, zum Beispiel hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Grunderwerb- und sogar Umsatz- und Schenkungsteuer. Doch mit der steuerrechtlichen Beurteilung der Umwandlung selbst ist es nicht getan. Zahlreiche Vorschriften im Umwandlungssteuergesetz enthalten zur Abmilderung von vermeintlichen Gestaltungsmissbräuchen Sperrfristen.
Schenkungssteuer
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht
„Aus den Augen, aus dem Sinn.“ Das gilt vielleicht für einige Freunde und Bekannte, wenn man in die Ferne umzieht. Allerdings nicht für das Finanzamt. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann trotzdem noch in Deutschland steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht besteht nicht nur für Einkünfte, die man noch aus Deutschland bezieht, sondern auch für die Schenkungsteuer. Aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit ist man auch nach dem Umzug erbschaftsteuerpflichtig. Da der Kläger anderer Meinung war, musste das Finanzgericht München (FG) entscheiden.