Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Schenkungssteuer Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

„Aus den Augen, aus dem Sinn.“ Das gilt vielleicht für einige Freunde und Bekannte, wenn man in die Ferne umzieht. Allerdings nicht für das Finanzamt. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann trotzdem noch in Deutschland steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht besteht nicht nur für Einkünfte, die man noch aus Deutschland bezieht, sondern auch für die Schenkungsteuer. Aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit ist man auch nach dem Umzug erbschaftsteuerpflichtig. Da der Kläger anderer Meinung war, musste das Finanzgericht München (FG) entscheiden.

Der Kläger und dessen Mutter, beide deutsche Staatsangehörige, verlegten am 30.11.2011 ihren jeweiligen alleinigen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Der Kläger erhielt mit Vertrag vom 16.12.2011 von seiner Mutter ein Grundstück in der Schweiz unter Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs geschenkt. Im November 2017 teilte der Kläger dies dem deutschen Finanzamt mit, welches daraufhin Schenkungsteuer festsetzte, wogegen sich der Kläger wehrte.

Das FG gab dem Kläger nicht recht. Jede freigebige Zuwendung unter Lebenden unterliegt, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, als Schenkung unter Lebenden der Schenkungsteuer. Der zwischen dem Kläger und seiner Mutter abgeschlossene Schenkungsvertrag erfüllte die Voraussetzungen einer Schenkung. Da im Vertrag auch gleich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragt und später auch durchgeführt wurde, ist die Schenkungsteuer nach dem Gesetz am 16.12.2011 entstanden. Darüber hinaus ist die sogenannte erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht gegeben. Hierfür müssen sowohl der Schenker als auch der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung als Inländer gegolten haben und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Dies ist der Fall. Beide hatten die deutsche Staatsangehörigkeit und ihre jeweiligen Wohnsitze in die Schweiz verlegt. Somit ist eine Grundstücksübertragung in einem Fünfjahreszeitraum nach der Wohnsitzverlegung in Deutschland schenkungsteuerpflichtig. Diese Regelung ist weder verfassungswidrig noch sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Europarecht.

Hinweis: Sofern Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten, sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen mögliche steuerliche Konsequenzen darlegen können.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht
19.10.2026

Online-Kündigung: Fitnesskette darf Kündigungsseite nicht für Alternativangebote nutzen

Wer einen Vertrag online kündigen möchte, soll dies möglichst einfach tun können. Unternehmen dürfen den Kündigungsvorgang deshalb nicht durch zusätzliche Angebote erschweren. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Fitnesskette FitX auf der Bestätigungsseite für eine Online-Kündigung keine Werbung für eine Vertragspause anzeigen darf (Urteil vom 16.07.2026, Az. I ZR 200/25).

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
19.10.2026

Nebenkosten nicht abgerechnet: Kann der Mieter die Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen verlangen?

Vermieter müssen über Betriebskostenvorauszahlungen grundsätzlich jährlich abrechnen. Bleibt die Abrechnung aus, können Mieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. Das Amtsgericht Hamburg hat nun jedoch klargestellt, dass dieser Anspruch durch nachgereichte Abrechnungen noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens entfallen kann (Urteil vom 11.02.2026, Az. 9 C 216/25).

Beitrag lesen
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
16.10.2026

Unfallschaden: Wann sind Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig?

Muss eine Versicherung die vollständigen Anwaltskosten erstatten, obwohl sie bereits kurz nach dem Unfall eine Haftungszusage erteilt hatte? Oder handelte es sich um einen so einfachen Fall, dass die Geschädigte den Schaden auch selbst hätte geltend machen können?

Beitrag lesen