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Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig
Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.
Tarifvertragsrecht
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlag
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte diskriminiert werden, wenn eine tarifvertragliche Regelung die Überstundenzuschläge erst für Arbeitszeiten vorsieht, die die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreiten.
Umsetzung der "Arbeitsbedingungenrichtline"
Neue Arbeitsbedingungen: Erweiterung der Arbeitnehmerrechte
Durch die Umsetzung der sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie" werden neue Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen geschaffen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 01. August 2022 beachten müssen: