Alle Beiträge zum Stichwort: Werklieferungsvertrag
Kaufmännische Prüf- und Rügepflicht auf Baustellen
Rügepflicht gemäß § 377 HGB
Informationen für gewerbliche Bauherren zur Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche bei erkennbaren Mängeln wahren.
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.