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Zivilprozess
Gerichtsverhandlung per Videokonferenz - Teilnahme aus dem Ausland zulässig
Man mag es kaum glauben, aber die Möglichkeit, einer Gerichtsverhandlung in einem Zivilprozess per Bild- und Tonübertragung zu folgen und sich nicht im Gerichtssaal aufhalten zu müssen, gibt es schon seit dem 01.01.2002. Rechtlich problematisch ist jedoch, wenn sich Personen aus dem Ausland zuschalteten, weil dann hoheitliche Handlungen auf ausländischem Staatsgebiet erfolgen würden.

Internationales Zivilverfahrensrecht
Wechsel des Gerichtsstandes durch Umzug des Vertragspartners ins Ausland nach Vertragsschluss
Nicht unwesentlich für die Risikoeinschätzung bei Abschluss eines Vertrages, vor allem mit Vorleistungspflicht, ist, welchem Recht der Vertrag unterliegt und wo im Falle eines Streites der Gerichtsstand belegen wäre.