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Ratifizierung des Einheitlichen EU-Patentgerichts (EPG) erneut „on hold“

Trotz erfolgreicher Verabschiedung durch die beiden deutschen Kammern Bundestag und Bundesrat steht das geplante Einheitliche EU-Patentgericht schon wieder auf "on-hold" vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Vorab: Was ist das EPG?

Das EPG soll ein effektives Forum für die einheitliche Durchsetzung bzw. das Angreifen von Patenten in Europa werden. Ziel ist es, die, für eine europaweite Patentrechtsstreitigkeit bis dato vor mehreren Gerichten in mehreren Ländern, notwendigen Prozesse im Idealfall auf einen Prozess vor einem einzigen Gericht zu reduzieren und die Rechtssicherheit mithilfe einer harmonisierten Rechtsprechung in den Bereichen Patentverletzung und Patentrechtsbestand zu erhöhen. Für Unternehmen werden damit einfachere, schnellere und effizientere Gerichtsverfahren ermöglicht.

Das EPG-Übereinkommen wurde bereits am 19. Februar 2013 von den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Kroatien, Polen und Spanien) unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es jedoch von mindestens 13 Staaten, darunter die drei Mitgliedstaaten, in denen es im Jahr 2012 die meisten geltenden europäischen Patente gab, d.h. Deutschland, Frankreich und Italien, ratifiziert werden. England ist bereits mit Austritt aus der EU von dem gemeinsamen Abkommen zurückgetreten.

Aktuelle Situation zur Ratifizierung des EPG in Deutschland

Es sah so aus, als wäre es endlich geschafft: Am 26. November 2020 hatte der Deutsche Bundestag das Ratifizierungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht zum zweiten Mal - und nun korrekt mit der geforderten Zweidrittel-Mehrheit - verabschiedet. Nur ein paar Tage später hatte auch die zweite Kammer, der Bundesrat, das Gesetz durchgewunken. Damit schien der Weg für den Start des Einheitlichen Patentgerichts zunächst frei. Aber – wenig überraschend – wurden nun erneut gleich zwei Beschwerden vor dem BVerfG eingereicht.

Zur Erinnerung: Wie wir am 20. März 2020 berichtet hatten, hatte das BVerfG das deutsche Zustimmungsgesetz zu UPC und EU-Einheitspatent aufgrund der nicht vorliegenden erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für nichtig erklärt. Dieses Problem hatten der Deutsche Bundestag und Bundesrat kurz vor Jahreswechsel gelöst und es schien so, als wäre das Inkrafttreten nur noch eine Formalie in Form der Unterschrift des Bundespräsidenten.

Nun hat das BVerfG zum Jahresbeginn erneut zwei Verfassungsbeschwerden erhalten, die sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richten, wie ein Pressesprecher des BVerfG gegenüber LTO bestätigte (Az. 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20). Als nächstes bleibt abzuwarten, ob das BVerfG die Beschwerden annimmt oder nicht. Sollte es die Beschwerden nicht annehmen, kann das Einheitliche Patentgericht und das Einheitspatent im Jahr 2021 auf den Weg gebracht werden und voraussichtlich in 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Sollte jedoch eine der Beschwerden vom Gericht angenommen werden, kann man sich erneut auf längere Verzögerungen einstellen.

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