Dr. Kai-Oliver Burmann Attorney
Kai-Oliver Burmann berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmlich Sparkassen und Volksbanken sowie mittelständische Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dazu zählen vor allem die Erstellung und Anpassung von Arbeits- und Dienstverträgen und die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Daneben berät er insbesondere zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung.
Kai-Oliver Burmann hat in Berlin und Münster Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Stationen in arbeitsrechtlichen Praxisgruppen großer Rechtsanwaltskanzleien und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgte auf das Zweite Staatsexamen eine durch die Friedrich-Ebert-Stiftung geförderte Promotion zu einem arbeitsrechtlichen Thema.
Specialisations
- Labour Law