Christoph Schöll Attorney
Gemäß unserer Überzeugung, dass hohe Qualität unerlässlich ist, um nachhaltig erfolgreich zu sein, ist es der Anspruch von Herrn Rechtsanwalt Schöll, Sie sowohl in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts als auch des Mietrechts verlässlich und kompetent zu beraten. Hierzu gehört für ihn in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung nicht nur das rechtlich Mögliche zu tun, sondern mit dem nötigen Fingerspitzengefühl oder auch der gebotenen sachlichen Härte das zur Wahrung Ihrer Interessen Richtige durchzusetzen.
Im Arbeitsrecht gilt das besondere Interesse von Herrn Schöll der Vertragsgestaltung, insbesondere der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Fortbildungsvereinbarungen und Dienstwagenüberlassungsverträgen sowie von Betriebsvereinbarungen.
Es ist Herrn Schöll stets ein großes Anliegen, in dem von Gesetzen und der Rechtsprechung vorgegebenen Rahmen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung tragen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Schöll ist die Beratung und Vertretung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und in Kündigungsschutzprozessen sowie bei Aufhebungsverträgen. Weitere Gegenstände seiner Tätigkeit sind u.a. zudem die Beratung und Vertretung bei Vergütungsstreitigkeiten (z.B. betreffend Überstunden und Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) sowie bei Streitigkeiten über Abmahnungen und Versetzungen.
Auf dem Gebiet des Mietrechts gehören neben der Gestaltung von Mietverträgen insbesondere die Beratung und Vertretung bei Kündigung des Mietverhältnisses und Räumungsklagen zum Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Weitere Gegenstände seiner Tätigkeit sind u.a. zudem die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen sowie über die Kaution und bei Mietminderungen.
Specialisations
- Labour Law