Solveig Bauer Rechtsanwältin (Lawyer)
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin gehöre ich dem Beraterteam der Kanzlei an. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt seither hauptsächlich in den Bereichen des Arbeitsrechts einschließlich aller Nebengebiete, im Vertragsrecht und der Rechtsberatung der von uns vertretenen Unternehmermandanten in diesen Rechtsgebieten.
Da insbesondere das Arbeitsrecht durch Robotik und künstliche Intelligenz einer digitalen Transformation unterliegt und die Digitalisierung wohl in keinem Rechtsgebiet mehr an Relevanz gewonnen und rasant Fahrt aufgenommen hat, nehmen wir unsere Mandanten (und unsere Mandanten uns) auf diesen neuen Wegen mit.
Die gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen und der daraus folgende Fachkräftemangel einerseits und die Ansprüche an die Arbeitsqualität und flexibles Arbeitsumfeld andererseits führen dazu, dass die klassischen Anforderungen des repressiven Arbeitsrechts mit Abmahnung und verhaltensbedingter Kündigung weniger gefragt sind, als die Beratungen in Fragen des (Social-) Recruiting, der datenschutzkonformen Einrichtung flexibler internetbasierter Arbeitsumgebungen, Ziel- und Vertrauensregelungen und Benefits zur Erlangung der erforderlichen Vorsprünge unserer Mandanten im hart umkämpften Arbeitnehmermarkt.
Ich lege daher beratende Schwerpunkte auf die Flexibilisierung des individuellen Arbeitsrechts im Hinblick auf zeitliche und örtliche Flexibilität (u.a. Teilzeitmodelle, Sharing, Homeoffice), die Sicherheit der Unternehmerdaten und den bei der Mobilisierung der Arbeitswelt notwendigen Datenschutz sowie den in seiner Bedeutung stetig wachsenden Bereich des geistigen Eigentums (Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte) an Arbeitsergebnissen und deren Vervielfältigung und Schnittstellen zu unternehmerischen KI-Anwendungen.
Im Bereich des Arbeitsrechts ist häufig das richtige Fingerspitzengefühl genauso wichtig, wie die richtige Strategie, die zur außergerichtlichen, erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Dies insbesondere deshalb, weil das Arbeitsverhältnis einen großen Teil des persönlichen Lebens nicht nur einnimmt, sondern auch unmittelbar beeinflusst. Ich setze daher insbesondere darauf, unsere Mandanten nicht nur lösungsorientiert zu beraten und mit ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen, sondern auch den ergebnisorientierten Austausch mit der Gegenseite zu fördern und zu führen. Sollte am Ende eine Trennung unvermeidbar sein, so ist es für alle Parteien von Vorteil, wenn diese innerhalb der umfangreichen Einzelfall-Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht fair und zügig abläuft. Ich baue hierfür gerne das rechtliche Grundgerüst.
Auch die rechtliche Beratung zur „social media“-Nutzung durch Unternehmen nimmt einen immer größeren Platz in meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit ein, weil diese Medien - richtig bespielt - insbesondere im Wege der Werbung und Rekrutierung neuer Mitarbeiter und Auszubildenden einen stetig wachsenden Stellenwert für Unternehmen einnimmt. Hierbei gilt es von der Erstellung der Accounts auf der Plattform bis hin zu deren Nutzung durch Mitarbeiter zahlreiche Fallstricke zu vermeiden. Ich berate Sie dahingehend gerne umfassend von der Idee bis zur Veröffentlichung. Selbstverständlich aber auch außergerichtlich und in Verfahren vor Gerichten, Behörden, Schiedsstellen etc., wenn sich Mitarbeiter auf Bewertungsplattformen negativ äußern, Beschwerden von Datenberechtigten, Wettbewerbern, oder Behörden bearbeitet oder zurückgewiesen werden müssen.
Im Beraterteam mit Herrn Kollegen Hartmann bearbeite ich außerdem im operativen Unternehmergeschäft die Schnittstellen-Themen zu HR und Verbraucher federführend und die Themen des gewerblichen Rechtsschutzes und die regulatorischen Rahmenbedingungen für das Unternehmen, dessen Präsenz im Internet (Website, Apps, Dienste, Onlineshops, Soziale Medien, SEA, Affiliate- und Influencermarketing) und dessen Organisation, (Zertifizierung, Geheimhaltung, Datensicherheit und den Datenschutz).