Theo Fleßner, LL.M. Attorney
Seit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2004 widmet sich Herr Rechtsanwalt Fleßner fast ausschließlich dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie dem privaten Baurecht. Im Jahr 2008 wurde Herrn Rechtsanwalt Fleßner der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. Darüber hinaus hat Herr Fleßner im Jahr 2013 erfolgreich den Masterstudiengang „Real Estate Law“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität absolviert. Seit 2017 ist Herr Rechtsanwalt Fleßner zudem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Das besondere Augenmerk von Herrn Rechtsanwalt Fleßner gilt dem gewerblichen Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Im gewerblichen Mietrecht berät und vertritt Herr Fleßner Vermieter sowie Mieter sowohl bei der Gestaltung von Mietverträgen und Nachträgen als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertritt Herr Theo Fleßner Wohnungseigentumsverwaltungen und berät sie in allen Belangen der Verwaltung von Wohnungseigentum. Er unterstützt Wohnungseigentumsgemeinschaften bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen ebenso wie er Eigentümern bei Beschlussanfechtungsklagen zur Seite steht.
Herr Rechtsanwalt Fleßner verfasst seit mehreren Jahren Aufsätze und Urteilsrezensionen für die Zeitschrift IMR – Immobilien- und Mietrecht.
In seiner Freizeit engagiert sich Herr Theo Fleßner bei Kiwanis International für das Wohl von Kindern und der Gemeinschaft.
Specialisations
- Building and Architectual Law
- Law of Tenancy and on Cooperative Apartments and Proprietary Leases