Mario Züll Rechtsanwalt (Lawyer)
Herr Rechtsanwalt Züll ist seit 2001 in der Kanzlei tätig und seit 2003 Partner der Kanzlei. Von Beginn seiner Anwaltstätigkeit an hat Herr Züll sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert, was durch den Erwerb der Fachanwaltschaft im Jahr 2007 unterstrichen wurde.
Er ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.
Herr Rechtsanwalt Züll berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Führungskräfte zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten gehören größere, mittelständige Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Einzelarbeitgeber, aber auch ein großes Spektrum an Arbeitnehmern und Betriebsräten.
Herr Züll ist auch als Fachreferent im Rahmen der Betriebsrätefortbildung tätig und hält regelmäßig vor Arbeitnehmern und Arbeitgebern Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Specialisations
- Labour Law