Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbschaftsteuer Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse

BFH, Urt. v. 31.08.2021 – II R 2/20

Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Zur Begründung führt der BFH aus, § 6 Abs. 4 Alt. 2 ErbStG regele das sog. betagte Vermächtnis, das zwar mit dem Erbfall entsteht, dessen Fälligkeit jedoch auf den Tod des Beschwerten hinausgeschoben ist. Der durch ein solches Vermächtnis Beschwerte gelte als Vermächtnisnehmer nach dem Erblasser, der Vermächtnisnehmer des betagten Vermächtnisses erwerbe vom Beschwerten.

Praxishinweis:

Eine Reduzierung der Erbschaftsteuer lässt sich durch Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, in der Regel nicht erreichen. Soll das Vermächtnis nicht zeitnah mit dem Tod des Erblassers fällig werden, ist daher ein Fälligkeitstermin zu wählen, der hinter der voraussichtlichen Lebenserwartung des Beschwerten (deutlich) zurück bleibt.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

Beitrag lesen
Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

Beitrag lesen