Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbschaftsteuer Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse

BFH, Urt. v. 31.08.2021 – II R 2/20

Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Zur Begründung führt der BFH aus, § 6 Abs. 4 Alt. 2 ErbStG regele das sog. betagte Vermächtnis, das zwar mit dem Erbfall entsteht, dessen Fälligkeit jedoch auf den Tod des Beschwerten hinausgeschoben ist. Der durch ein solches Vermächtnis Beschwerte gelte als Vermächtnisnehmer nach dem Erblasser, der Vermächtnisnehmer des betagten Vermächtnisses erwerbe vom Beschwerten.

Praxishinweis:

Eine Reduzierung der Erbschaftsteuer lässt sich durch Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, in der Regel nicht erreichen. Soll das Vermächtnis nicht zeitnah mit dem Tod des Erblassers fällig werden, ist daher ein Fälligkeitstermin zu wählen, der hinter der voraussichtlichen Lebenserwartung des Beschwerten (deutlich) zurück bleibt.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

Beitrag lesen
Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen