Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbschaftsteuer Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse

BFH, Urt. v. 31.08.2021 – II R 2/20

Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Zur Begründung führt der BFH aus, § 6 Abs. 4 Alt. 2 ErbStG regele das sog. betagte Vermächtnis, das zwar mit dem Erbfall entsteht, dessen Fälligkeit jedoch auf den Tod des Beschwerten hinausgeschoben ist. Der durch ein solches Vermächtnis Beschwerte gelte als Vermächtnisnehmer nach dem Erblasser, der Vermächtnisnehmer des betagten Vermächtnisses erwerbe vom Beschwerten.

Praxishinweis:

Eine Reduzierung der Erbschaftsteuer lässt sich durch Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, in der Regel nicht erreichen. Soll das Vermächtnis nicht zeitnah mit dem Tod des Erblassers fällig werden, ist daher ein Fälligkeitstermin zu wählen, der hinter der voraussichtlichen Lebenserwartung des Beschwerten (deutlich) zurück bleibt.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen