Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht aktuell BGH urteilt pro Vermieter - Mitschicken des Mietspiegels nicht notwendig

Immer wieder fragen sich Vermieter, ob einem schriftlichen Mieterhöhungsverlangen ein aktueller Mietspiegel beizufügen ist. Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 7. Juli 2021 (Az. VIII ZR 167/20) entschieden, dass einem Mieterhöhungsverlangen der Mietspiegel nicht beigefügt werden muss, wenn der Vermieter sich in seinem Mieterhöhungsverlangen auf ein für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht.

Der BGH stellte entgegen der Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth klar, dass der Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB nicht beigefügt werden muss, solange dieser allgemein zugänglich ist und es dem Mieter zumutbar ist, selbst Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und sich diese zu beschaffen. Allgemein zugänglichesei danach auch ein gegen eine geringe Schutzgebühr erhältlicher Mietspiegel. Des Weiteren müsse das Mieterhöhungsverlangen auch nicht eine konkrete Berechnung enthalten. Vielmehr reicht es aus, wenn der Vermieter sich auf einen qualifizierten Mietspiegel stützt, der die Wohnungskategorieren in Tabellenform ausweist und das konkrete Feld benannt, welches das Mieterhöhungsverlangen stützt bzw. der Forderung zugrunde liegt.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Mieterhöhung? Sprechen Sie uns gerne an!

Beitrag veröffentlicht am
2. Oktober 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen
Partner-Familie-Ehe
Zivilrecht, Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht
20.02.2026

Ausgleich von Mietzahlungen nach Trennung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet: Partner hat keinen automatischen Anspruch auf Ausgleich von Mietzahlungen

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen