Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wer zahlt bei Austausch gerissener Brustimplantate? Brustimplantat

Zahlung durch die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse stellt sich regelmäßig auf den Standpunkt, dass für den Fall dass die erste Operation eine rein kosmetische gewesen und auch privat finanziert worden ist, auch die Folgeoperationen nicht von der Krankenkasse zu tragen sind.

Was sagt das Landessozialgericht?

Hierüber hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (16. Senat), Beschluss vom 28.01. 2019-L 16 KR 324/18 zu entscheiden.

Die Klägerin hatte im Jahre 2011 eine medizinisch nicht erforderliche Brustvergrößerung vornehmen lassen. Im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass die Implantate gerissen waren. Die Kosten hierfür wollte die Krankenkasse nicht übernehmen.

Das Landessozialgericht stellte in der Entscheidung klar, dass unabhängig von der Frage ob die ursprüngliche Implantation lediglich unter ästhetischen Gesichtspunkten erfolgt sei, die Folgeerkrankung gesondert geprüft werden müsste und gegebenenfalls eine Beteiligung der Versicherten nur gemäß 52 SGB V i.V.m. Abs. 1 der gleichen Norm und unter Berücksichtigung von § 33 Abs. 3 EStG auf höchstens 6 % des jährlichen Einkommens begrenzt werden muss.

Für den Fall bedeutete dies, das die gesetzliche Versicherung von den entstandenen 5150,62 € von 6421,87 € erstatten musste.

Beitrag veröffentlicht am
4. Januar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen